Java Developer (m/w)

  • Zitat

    Ab 1. März 2011 sind alle Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler verpflichtet, in Stelleninseraten das im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegte Grundentgelt als Mindestangabe anzuführen. Ist das ausschreibende Unternehmen bereit, mehr als das kollektivvertragliche Grundentgelt für die jeweilige Stellen zu bezahlen (Überzahlung), so ist auf diese Bereitschaft in der Stellenanzeige hinzuweisen.


    So auch hier.

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