Software Developer (m/w) PHP

  • Wir suchen bei uns wieder zwei weitere Entwickler. Das Jobangebot ist solange aktuell bis ich gegenteiliges Poste. Hier die Job-Beschreibung:


    Vollzeit oder Teilzeit!


    DEAL LX ist eine der am schnellsten wachsenden Gutschein-Verkaufsplattformen mit Niederlassungen in mehreren europäischen Ländern.Für die Unterstützung unseres Softwareentwickler-Teams suchen wir am Hauptsitz Wien


    Software Developer (m/w) PHP

    Anforderungen:

    • Erfahrung mit der Entwicklung von Web-Anwendungen in PHP
    • Sehr gute Kenntnisse von PHP, MySQL, CSS, Javascript
    • Technische Ausbildung oder vergleichbare mehrjährige Berufserfahrung
    • Gute Englischkenntnisse

    Von Vorteil:

    • Umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung von PHP-Anwendungen
    • Ausgezeichnete Kenntnisse von PHP5, CSS, JavaScript und MySQL
    • Kenntnisse im Bereich Linux-Systemadministration
    • Gute Englischkenntnisse

    Von Vorteil:

    • Kenntnisse des CakePHP-Framework
    • Linux/Ubuntu-Known-how

    Ihre Profil:

    • Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten sind Ihnen ein Anliegen
    • Es bereitet Ihnen Spaß, kreative Lösungen für knifflige Fragestellungen zu finden

    Benefits:

    • Angenehmes Arbeitsumfeld in einem jungen Team von begeisterten Softwareentwicklern
    • Flache Hierarchien, gute Verdienstmöglichkeiten und Raum für eigene Ideen
    • Büro in Innenstadtlage mit ausgezeichneter Verkehrsanbindung
    • Ca. 10 minuten zu Fuß von der TU entfernt
    • „Kollektivvertragliches Mindestgehalt ab monatlich EUR 2.088,-- (40 Wochenstunden),
      je nach Qualifikation und Erfahrung Bereitschaft zur Überzahlung“

    Schicken Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung an bewerbung@deallx.com.

    Hocus - Pocus, Stop this insanity!

    2 Mal editiert, zuletzt von creature () aus folgendem Grund: Anmerkung von Paulchen

  • Bitte das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, §9 Abs. 2, beachten:


    Zitat

    (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

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