Beiträge von Apfelsaft

    Befreien kann man sich doch nur lassen, wenn man zumindest Studienbeihilfe bekommt?


    Nichtmal dann. Für die GIS Befreiung gelten aus irgendwelchen Gründen noch strengere Regeln als für den Erhalt der Studienbeihilfe. Außerdem will die GIS alles mögliche von einem wissen um die Befeiung zu gewähren. Von der Sozialversicherungsnummer bis hin zur genauen Aufschlüsselung der Miete.

    Klingt vernünftig. Aber fruchtet das?


    Wenn du ihn nicht reinlassen willst dann kann er nichts anderes tun als wieder abhaun. Du darfst dich nur nicht einschüchtern lassen. Die GIS hat kein Recht die Wohnung zu betreten, auch wenn einige GIS Mitarbeiter etwas anderes behaupten. Ich habe die jedenfalls noch nie reingelassen. Wenn sie Briefe schreiben sind die nie angekommen und wenn sie anläuten bin ich nicht daheim.

    Ich sitze gerade in einem der Interneträume im Freihaus und irgendjemand hat hier eine RFS Zeitschrift liegen lassen. Beim durchblättern fällt mir auf, dass diese Fraktion sich selbst nicht an das hält was sie von der ÖH fordern. Sie sprechen sich dafür aus, dass sich die ÖH nur auf Uni Themen konzentrieren soll, was so weit ich weiß auch bei einer Frage auf wahlkabine.at vorkam. In diesem Heftchen findet man nun aber Artikel mit Überschriften wie:
    "Kopftuch - Trojanisches Pferd des Islamismus"
    "Die große Verschleierung: Freie Frauen Europas vom Islam bedroht"
    "Es steht und fällt ein volk mit seiner Frauenquote"
    "Bildungsauftrag Wehrpflicht"
    Dazu kommt dann noch Hetze gegen Homosexuelle und die Forderung nach einem Demonstrationsverbot.

    Scheinbar will der RFS schon Gesellschaftspolitik in der ÖH, aber eben nur wenn es in die eigene Ideologie passt. Da stellt sich natürlich die Frage in wie weit das wahlkabine.at Resultat überhaupt aussagekräftig ist wenn einige Fraktionen Wasser predigen aber Wein trinken. Es trifft sicher nicht nur auf diese eine Frage und sicher auch nicht nur auf den RFS zu, aber die sind mir eben gerade aufgefallen weil ihr Heftchen hier herumliegt. Aber ich denke es dürfte ohnehin jedem klar sein, dass man seine Wahlentscheidung nicht nur von wahlkabine.at und dem was auf den Wahlplakaten steht abhängig machen soll.

    Eigentlich hab' ich ja einen ziemlich Hass auf alles, was mit der ÖVP zu tun hat... aber da seh' ich fast doch noch Chancen für ein AG-Kreuzerl: http://www.univie.ac.at/ag-jus/drupal/?q=node/33


    Was dort steht ist grundsätzlich erstmal nur eine Behauptung der AG. Unabhängig von diesem konkreten Fall muss man sich natrülich auch anhören was die Gegenseite dazu zu sagen hat. Wenn es stimmen sollte, wäre es natürlich ein großes Minus bei VSSTÖ und GRAS.

    Zitat

    (und ja, auf der ÖH-Seite steht wirklich ElefantInnen)


    Dabei wäre die korrekte weibliche Form Elefantenkuh. Hat sich wohl zu negativ angehört.

    Eine Stellenausschreibung wie diese ist laut dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) verboten

    Zitat

    § 9. (1) Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.


    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003395

    Sollte irgendjemand wegen dieser Stellenausschreibung Anzeige erstatten ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 360€ zu rechnen.

    Zitat

    § 10. (1) Wer als Arbeitsvermittler/in entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 einen Arbeitsplatz nur für Männer oder Frauen ausschreibt, ist auf Antrag eines/einer Stellenwerbers/Stellenwerberin, der Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt oder einer Regionalanwältin von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 360 Euro zu bestrafen.

    Die Auswahl der Fragen finde ich etwas seltsam. Da werde ich gefragt ob ich für Bio Lebensmittel in der Mensa bin, aber Dinge wie freie Lehrunterlagen kommen gar nicht vor. Es gibt ja leider immer noch LVAs wo man sich die Vorlesungsfolien kaufen muss.

    Wenn bei euch in der Schule der Schwerpunkt auf Java liegt würde ich einfach vorerst dabei bleiben. Es spricht nichts dagegen ein Spiel in Java zu programmieren. Bei der Performance hat man zwar ein paar Einschränkungen, aber wenn du nicht gerade Far Cry 3 programmieren willst dürfte dich das nicht all zu stark einschränken. Außerdem lernst du dann gleich wie du deinen Code ordentlich optimierst. Später, wenn du mehr Erfahrung mit Programmierung hast dürfte es nicht all zu schwer fallen auf eine andere Sprache wie z.B. C++ umzusteigen. Wenn du dich für Java entscheidest würde ich dir aber empfehlen nicht Java3D sondern OpenGL Bindings wie LWJGL (wird auch beim weiter oben erwähnten Minecraft verwendet) oder JOGL zu verwenden.

    Seit ein paar Tagen ist das dritte Humble Bundle verfügbar. Wie gewohnt bezahlt man wieder so viel man will.

    Hier der Trailer:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Und hier gehts zum Bundle:
    http://www.humblebundle.com/

    Ich weiß zwar nicht ob das auf Stellenausschreibungen für Diplomarbeiten die bei einerm Unternehmen absolviert werden können auch gilt, aber ich werfe es einfach mal in die Diskussion.

    In §9 GlBG steht folgendes:

    Zitat

    § 9. (1) Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.


    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003395