Beiträge von Ravu al Hemio

    Ich persönlich bin eigentlich der Meinung, dass man Österreich und Deutschland sowieso zu einem Staat machen sollte, weil Charakter, Kultur, Sprache und Wirtschaft sowieso gleich sind :)


    Bullshit.


    Deutsche sind für ihre Ordnung bekannt, Österreicher für ihre Gemütlichkeit. Wenn ein deutscher Politiker untragbar wird, tritt er zurück; wird ein österreichischer Politiker untragbar, zuckt er mit den Schultern und regiert weiter. Das wären zwei Beispiele von Stereotypen, die sich zwischen den beiden Völkern unterscheiden.


    Fun fact: Heute jährt sich die Schein-Volksabstimmung für/gegen den Anschluss Österreichs an das Dritte Reich.


    Mit Türken haben deshalb viele Probleme, weil es andere Charaktere sind, und es erwiesen ist, dass es eines jener Völker ist, die am wenigsten dazu bereit sind, sich in eine andere Kultur zu integrieren. Das hat mal irgendwann vor wenigen Jahren eine Statistik so ausgespuckt. :)


    Hat man nicht vor ein paar Jahrzehnten absolut das selbe von Angehörigen der südslawischen Völker behauptet? Die damalige soziale Stellung von und die Vorurteile gegenüber "den Jugos" ist von der heutigen sozialen Stellung von und den Vorurteilen gegenüber "den Türken" nicht zu unterscheiden.

    § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz (emphasis mine):

    Zitat

    Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Dies gilt sinngemäß für Arbeitsverträge in Wirtschaftsbereichen, in denen es kein kollektivvertraglich oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geregeltes Mindestentgelt gibt, ausgenommen Arbeitnehmer/innen gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991. In der Stellenausschreibung ist jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Arbeitsvertragsverhandlungen zur Vereinbarung des Entgelts dienen soll.


    With every job offer, you are required to publish how high the minimum wage is (according to the collective contract) as well as state that your company will pay more in case it will.


    § 10 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz:

    Zitat

    Wer als Arbeitsvermittler/in entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 2 in die Stellenausschreibung die in Abs. 2 angeführten Angaben nicht aufnimmt, ist auf Antrag eines/einer Stellenwerbers/Stellenwerberin, des/der Anwalts/Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt oder des/der Regionalanwalts/Regionalanwältin beim ersten Verstoß von der Bezirksverwaltungsbehörde zu ermahnen und bei weiteren Verstößen mit Geldstrafe bis 360 Euro zu bestrafen.


    First violation nets a slap on the wrist, any subsequent violations net a fine of up to €360.

    War nicht irgendwann mal die Rede von 15. Februar bzw. 15. September als Deadline für das Eintragen der Lehrveranstaltungen für das jeweils kommende Semester?


    Ich glaub das hat das Informatik-Dekanat so entschieden und den Informatik-LVA-Leitern vorgegeben. Jedoch habe ich keine Ahnung, wie es jetzt mit der Durchsetzung aussieht.

    Ein Freund von mir, der seinen Bachelor in Wien und seinen Master jetzt in Deutschland macht, meinte, die Universitäten in Deutschland seien zwar auch in Geldnot, aber nicht so extrem wie in Österreich. Ich würde dir also empfehlen, dich nach einem Studienplatz in Deutschland umzusehen oder zumindest die TU Wien zu meiden, da gerade hier das Verhältnis zwischen der Anzahl Studierender und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel insbesondere in der Informatik sehr ungünstig zu sein scheint, worunter die Lehre und damit die Schaffbarkeit des Studiums leidet.

    Ultra HD führt die Auflösungen der Familie 4K (grob 4000 Pixel breit) im Fernsehen ein, doppelt so viel wie zur Zeit (1080p bei 16:9 = 1920 Pixel breit). Ich hab aber keine Ahnung, wie hoch die Anschaffungskosten für die Sender sind (Kameras, Schneidesysteme, Satellitenfeeder, Archivierung, ... – wofür brauche ich neue Hardware? wofür reicht ein Softwareupgrade?), es wird also sicher noch eine Weile dauern, bis sich 4K-Fernsehen durchgesetzt hat.


    Und ja, die Technologie entwickelt sich nun mal ständig weiter. Ich denke aber, sie werden entweder die Rückwärtskompatibilität bedenken, oder aber es wird Downscaler (4K -> 2K) geben.

    Wenn der Compiler wenigstens ein Warning wirft wäre das schon fein!!


    Dann müsste aber der Compiler vor allem bei bereits Kompiliertem wissen, ob die dortigen Funktionen/Methoden irgendwelche Exceptions werfen und, wenn ja, welche.


    Überhaupt ist die Verwendung von solchen dynamic exception specifications als deprecated erklärt worden (§ 15.4.17) -- immerhin haben sich die äquivalenten checked exceptions als eine der größten Designfehler von Java herauskristallisiert, und für Optimierungszwecke gibt es die Alternative noexcept (§ 15.4.1ff), die explizit ankündigt, dass eine Funktion/Methode gar keine Exceptions wirft. (Womöglich gibt es dann eine Warnung, wenn du versuchst, Exceptions vom Aufruf einer noexcept-Funktion/Methode zu fangen.)


    (Verwiesen wird hier auf die entsprechenden Abschnitte des C++11-Standards, dessen letzter Entwurf N3337 frei zur Verfügung steht.)

    Ist das bei "Anonymous identity: ..." einfach nur @student.tuwien.... oder vor dem @ auch die matrikelnummer?


    Es ist nur @student.tuwien.ac.at.


    Stell dir vor, du gehst im MAK ins eduroam. Dein Computer sagt dem RADIUS-Server der Universität für angewandte Kunst, dass du @student.tuwien.ac.at bist, dass also zur Authentifizierung ein verschlüsselter Tunnel zum Server, der für Leute bei student.tuwien.ac.at zuständig ist (also zum RADIUS-Server der TU Wien), aufgebaut werden soll. Dieser verschlüsselte Tunnel zwischen dir und TU wird aufgebaut, du wirst über MSCHAPv2 authentifiziert (nun mit deinem vollen Benutzernamen), und dann meldet der Server der TU Wien dem Server der Angewandten, dass die Authentifizierung erfolgreich war. Der Vorteil des Nichtanführens des Benutzernamens ist, dass der ZID der Angewandten nicht in den Logs sehen kann, wer du bist (nur woher du kommst).


    TL;DR: privacy

    Mein Laptop hat sich mit folgenden Einstellungen angefreundet:


    SSID: eduroam
    Key management: WPA-EAP (WPA Enterprise)
    EAP: TTLS (Tunneled Transport Layer Security)
    Anonymous identity: @student.tuwien.ac.at
    User name: e<Matrikelnummer>@student.tuwien.ac.at
    CA certificate: AddTrust External Root


    Welchen Kernel hast du laufen? Vielleicht liegt's am WLAN-Chip-Treiber.

    Solve hat zwei Parameter: ein Gleichungssystem (einen Batzen Gleichungen getrennt durch &&) und eine Liste von Variablen (in geschwungenen Klammern). Du hast in dieser Liste nur die Variablen a3 bis a5. Versuche auch a1 und a2 in diese Liste zu bringen, damit Mathematica weiß, dass auch diese beiden Variablen Teil der Lösung sind und nicht etwa anderswo herkommen.


    (Wolfram Alpha ist da bedeutend toleranter bei unvollständigen oder uneindeutigen Angaben.)