Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht eine/n Netzwerktechniker/in (40 Wochenstunden, unbefristet) für den Zentralen Informatikdienst, voraussichtlich ab August 2013.
Anstellungserfordernisse:
- österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder mit gleichgestellter Anstellungsvoraussetzung
- abgeschlossene facheinschlägige Ausbildung (zB Lehre, HTL, Kolleg) oder gleichwertige Praxiserfahrung
- bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Aufgabengebiet:
- Administration und Konfiguration von Netzwerkservices
- Ausbau und Wartung der Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur
- Mitarbeit bei Netzwerkprojekten
- Netzwerk-Support und Troubleshooting
- Betreuung der Betriebsüberwachung
Persönliche Anforderungen:
- fundierte Kenntnisse im Bereich Netzwerktechnik (Protokolle, Routing, Switching, Firewall und Security)
- Erfahrung mit dem Betrieb von Kommunikationsservices wie WLAN, DHCP, DNS, VPN, VOIP-Telefonie
- Linuxkenntnisse (Serveradministration, bevorzugt Debian GNU/Linux)
- Grundlegende Kenntnisse im Bereich Programmierung
- Erfahrung mit Cisco-Komponenten von Vorteil
Persönliche Anforderungen:
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute Englischkenntnisse
- analytisches und lösungsorientiertes Denken
- selbstständige Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.109 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen
Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf richten Sie bitte bis 26. Juli 2013 an die Personalabteilung
der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, e-mail: personalabteilung@uni-ak.ac.at
Aufgrund der internen Personalstruktur kann die Stelle nur mit einem/einer Nichtakademiker/in besetzt werden.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.
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