Systemadministator (m/w/d)

  • Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab Juni 2023 eine*n Systemadministrator*in (m/w/d, 40 Wochenstunden, befristet auf 1 Jahr) zur Verstärkung des Serverteams des Zentralen Informatikdienstes.

    Das bieten wir:

    • Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
    • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
    • Ein eingespieltes Team
    • Flexible Arbeitszeiten
    • Ein sehr gutes Betriebsklima

    Zu Ihren vielfältigen Aufgaben zählen unter anderem:

    • Eigenverantwortliche Betreuung der bestehenden IT-Infrastruktur
    • Unterstützung bei Server und IT-Projekten
    • Weiterentwicklung bestehender IT-Services

    Das bringen Sie mit:

    • Abgeschlossene facheinschlägige Ausbildung (Lehre, HTL oder gleichwertige
    • Mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Systemadministration (Linux und Windows)
    • Gute Kenntnisse in Script bzw. Programmiersprachen
    • Sehr gute Deutsch und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
    • Bereitschaft zur Weiterbildung und Motivation Berufsausbildung

    Ebenso wichtig sind uns gute Umgangsformen, eine gute Ausdrucksweise und Einsatzbereitschaft.

    Ihr Dienstbeginn ist zwischen Juni und Juli 2023.

    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.709,60 brutto (14x jährlich), bei geforderter Mindestberufserfahrung beträgt das Entgelt € 2.991,00, und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung weiterer tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

    Wenn Sie an dieser Position Interesse haben, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Lebenslauf, Motivationsschreiben, Abschlusszeugnis bis 19. Mai 2023 an den Zentralen Informatikdienst per E-Mail: zid-jobs@uni-ak.ac.at

    Wir ermutigen ausdrücklich auch Frauen, sich auf diese Stelle zu bewerben.

    Die Universität für angewandte Kunst Wien steht für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen aus unterschiedlichen Lebenskontexten, insbesondere auch Menschen mit Behinderung.

    Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.

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