Werkvertrag - Haftung?

  • Hi,
    eine Frage: ich hab nen ganz tollen Job gefunden, aber hab noch keinen Vertrag. Meine Chefin hat mir jetzt einen Werkvertrag geschickt und wenn ich mir den durchles wird mir Angst und Bang, da steht
    a) ich hafte irgendwie für Fehler und sonstiges Zeugs ...wtf?
    b) Außerdem - muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden? hab die Info irgendwoher von der WKO
    c) meiner Meinung nach ist ein Werkvertrag doch nicht dasselbe wie ein freier Dienstnehmervertrag oder? sie hat mir das nämlich so erklärt ...

    Hat da jemand Erfahrung mit sowas? Ist wer damit eingefahren, sind die Erfahrungen gut? Ich glaub ja nicht dass sie mich bewusst übern Tisch ziehn will aber Vorsicht ist was das Geld anbelangt ja besser als Nachsicht.

    ... there's nothing either good or bad,
    but thinking makes it so ...

  • Rein rechtlich ist ein Werkvertrag nicht das selbe wie ein Dienstnehmervertrag!!! Vorsicht. Als WerkvertragsnehmerIn bist du weisungsfrei, darfst deine arbeit verrichten wo und wann Du willst und am Du schuldest der Auftraggeberin ein Werk. Dh. wenn das Werk erbracht wurde, ist der Vertrag erfüllt. Bez. Haftung kommt es auf den genauen Wortlaut an... Dazu müsste man den Vertrag kennen...

    Ein Gewerbe muß man nicht unbedingt anmelden... Ist aber in vielen Fällen einfacher...

    Bei Dienstnehmerverträgen kommt es darauf an, ob es sich um einen freien Dienstnehmervertrag oder einen echten Dienstnehmervertrag handelt... Die Unterschiede findet man auf den Webseiten der WKO, AK oder auch sonst überall im Web.
    Informier' Dich mal genauer darüber - im Zweifelsfall kannst Du ja mal bei der WKO oder AK anfragen...

  • Hallo!

    Es kommt auf den Inhalt(Tätigkeit der Arbeit) des Vertrages an: unabhängig von der Bezeichnung. Das soll heißen, wenn du z.b. Material von deiner Auftraggeberin verwendest oder in ihrem Büro arbeitest und eine laufende Tätigkeit machst, dann wird es sich wohl eher NICHT um einen Werkvertrag handeln. Wenn du aber eine schöne Statue produzierst dann wird es sich um einen Werkvertrag handeln und nicht um einen freien Dienstvertrag.

    Du musst halt daran denken, dass du ab einem gewissen Pauschalbetrag Sozialversicherung zahlen musst. Umsatzsteuer kommt erst ab 30.000 Euro zum Tragen, außer....egal. Lass dir das genau durch den Kopf gehen. Erkundige dich.

    Mfg, BW.

  • Hi,
    eine Frage: ich hab nen ganz tollen Job gefunden, aber hab noch keinen Vertrag. Meine Chefin hat mir jetzt einen Werkvertrag geschickt und wenn ich mir den durchles wird mir Angst und Bang, da steht
    a) ich hafte irgendwie für Fehler und sonstiges Zeugs ...wtf?
    b) Außerdem - muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden? hab die Info irgendwoher von der WKO
    c) meiner Meinung nach ist ein Werkvertrag doch nicht dasselbe wie ein freier Dienstnehmervertrag oder? sie hat mir das nämlich so erklärt ...

    Hat da jemand Erfahrung mit sowas? Ist wer damit eingefahren, sind die Erfahrungen gut? Ich glaub ja nicht dass sie mich bewusst übern Tisch ziehn will aber Vorsicht ist was das Geld anbelangt ja besser als Nachsicht.

    Hatte auch so ein angebot mit unhaltbaren klauseln. zu achten ist darauf, dass lt. info wko einen gewerbeschein hast, sonst kannst geklagt werden. dich bei der sva anmeldetst, pro quartal sind dann zuerst mal etwa 400€ fällig, tatsächliche forderung oder gutschrift sobald du im nächsten jahr die einkommenssteuer beim finanzamt abgeliefert hast.

    beim werkvertrag haftest du mit deinem privatvermögen in voller länge und breite, daher absichern absichern absichern. zb eine einschränkung der gewährleistung, das der auftraggeber nicht einfach aus dem vertrag aussteigen kann ohne für bisheriges zu bezahlen, eine vorauszahlung ausgemacht wird, gemäß pflichtenheft entwickelt wird. schau mal im netz wie sich SE firmen mit AGB absichern. würde auch empfehlen agb zu erstellen und den AG explizit darauf hinweisen, dass diese AGB gelten.

    aber vorsicht: lt. wko haftet der vertragspartner dessen AGB ungültig sind, zb wegen gegen gute sitten, oder ähnliches. dh AGB von einem juristen prüfen lassen. zb beim ÖGB einen termin, nur mittwoch, holen und beraten lassen.

    werkvertrag ist super heikel weil student als unternehmer gesehen wird, der wie ein vollprofessioneller garantien und gewährleistungen geben muss, zb gesetzlich 2 jahre.. daher gewährleistungseinschränkung.. etc...werkvertrag würde ich nur gut beraten und informiert akzeptieren, oder stimmst du gerne zu, dass in 2 jahren die firma anklopft und meint deine lösung hat datenverlust verursacht und sie lasst das jetzt auf deine kosten reparieren ;)

    leider nützen firmen gerne die unbedarftheit aus, und ziehen so studi übern tisch..
    good luck

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