Auffahrunfall (auf Unfall aufgefahren) - Schuld, Dauer,...

  • Hallo!

    Hat von euch jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?

    Am Freitag fuhr ich (Auto3) im dichten Verkehr auf der Autobahn. Das Auto (Auto1) das vor meinem Vordermann (Auto2) fuhr bremste (weil sein Vordermann gebremst hat,...) und mein Vordermann rammte ihn mit vollem Karacho. Das Auto 1 wurde gegen die Leitplanken geschleudert und war hinten (von Auto2) und vorne (von den Leitplanken) schwer beschädigt.

    Ich konnte nicht mehr vor dem Unfall bremsen. Kam beim Auto2 noch vorbei, bin dann aber "eingezwickt" zwischen Auto1 und den Leitplanken zum Stillstand gekommen.

    Bilder von der Bergung: http://ff-edlitz.at/index.php?opti…d=579&Itemid=26

    Mir stellen sich nun die folgenden Fragen:

    1) Bin ich für meinen Schaden alleine zu 100 % schuld oder liegt beim Auto 2 (Auslöser des Unfalls) eine Teilschuld (mir ist klar, dass ich so vorausschauend fahren muss, dass ich stehen bleiben kann wenn mein vordermann stehen bleibt. Gilt das auch, wenn mein Vordermann so abrupt stehen bleibt - hab keine Anzeichen (Bremslichter,...) dafür sehen können)?

    2) Kann ich (Teil)-Schuld für den Schaden an anderen Autos bekommen? (Auto2 hab ich nicht berührt, Auto 1 war schon total kaputt bevor ich es berührt habe)

    3) Wie läuft das Verfahren ab bzw. bis wann kann ich normalerweise mit einer Entscheidung rechnen? (Der Fahrer des Auto2 (dürfte verletzt gewesen sein) und 2 Insassen des Auto1 (eher zur Kontrolle) sind mit der Rettung mitgefahren - also Unfall mit Personenschaden)

    Danke für eure Antworten!

  • 1) Bin ich für meinen Schaden alleine zu 100 % schuld oder liegt beim Auto 2 (Auslöser des Unfalls) eine Teilschuld

    Zuerst: tut mir leid für dich und dein Auto.

    Ich kann hier nur Halbwissen beisteuern, aber bevor niemand was sagt, tu ichs.

    Soweit ich weiß, trifft beim Auffahrunfall den Vorderen dann eine Teilschuld, wenn er ohne Grund voll gebremst hat - so einfach ist das in deinem Fall wohl nicht zu beantworten, weil einen Grund hatte er ja, nämlich sein zu knappes Auffahren. Meiner einfachen Meinung nach ist das aber sein Fahrfehler und somit Teilschuld, weil er durch sein Fehlverhalten den normalen Verkehrsfluss (Geschwindigkeitsreduktion auf der Autobahn ist normaler Verkehrsfluss) beeinflusst und gefährdet.

    Zitat

    (mir ist klar, dass ich so vorausschauend fahren muss, dass ich stehen bleiben kann wenn mein vordermann stehen bleibt. Gilt das auch, wenn mein Vordermann so abrupt stehen bleibt - hab keine Anzeichen (Bremslichter,...) dafür sehen können)?

    Das gilt eigentlich immer, ich hab nur von Fällen gehört wo eben ohne Grund stehengeblieben wurde und dann Teilschuld gegeben wurde (bei Grün mitten auf der Kreuzung ohne Grund voll abbremsen etc). Wie du keine Anzeichen sehen konntest verstehe ich ehrlichgesagt nicht ganz - aber ich will dir hier nichts vorwerfen, ich sag dir nur was ich als dein Gegenspieler sagen würde:
    1. Nur 1 Auto vorrausschauen bei hohem Tempo auf der Autobahn ist nicht vorrausschauendes fahren und
    2. Immer Bremsweg im Kopfbehalten, blah.
    Ich nehm aber an, dass du dir deswegen eh permanent auf den Kopf greifst.. ich sag nur, sollts zu einer Verhandlung kommen würd ich evtl nicht erwähnen, dass du nur auf den Vordermann geschaut hast.


    Zitat

    2) Kann ich (Teil)-Schuld für den Schaden an anderen Autos bekommen? (Auto2 hab ich nicht berührt, Auto 1 war schon total kaputt bevor ich es berührt habe)

    Kann ich mir nicht vorstellen, tbh.

    scheitern als chance

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