Wie sieht die urheberrechtliche Situation bez. Verwendung von Fotos/Videos in Lehrveranstaltungen aus?
Konkret geht es um folgende Szenarien:
1) Ein Foto wird auf einer Vorlesungsfolie verwendet
2) Ein Screenshot eines Videos, welches auf einem öffentlich zugänglichen Videoportal zur Ansicht bereitgestellt wurde, wird auf einer Vorlesungsfolie verwendet
3) Videos, die auf öffentlich zugänglichen Videoportalen zur Ansicht bereitgestellt wurden, werden zu einem Dateiarchiv zusammengefasst und dieses Archiv wird zum öffentlichen Download bereitgestellt
4) Wie 3), jedoch wird das Archiv den LV-Teilnehmern exklusiv zum Download bereitgestellt
5) Wie 4) jedoch wir das Archiv den LV-Teilnehmern ausschließlich auf einem externen Datenträger zur Verfügung gestellt
Was ist unter welchen Voraussetzungen erlaubt?
Inwiefern ändert sich bei 2) - 6) die rechtliche Situation, wenn der Ersteller eines Videos diesen vom Videoportal entfernt?
Danke!