Hallo!
Es kommt auf den Inhalt(Tätigkeit der Arbeit) des Vertrages an: unabhängig von der Bezeichnung. Das soll heißen, wenn du z.b. Material von deiner Auftraggeberin verwendest oder in ihrem Büro arbeitest und eine laufende Tätigkeit machst, dann wird es sich wohl eher NICHT um einen Werkvertrag handeln. Wenn du aber eine schöne Statue produzierst dann wird es sich um einen Werkvertrag handeln und nicht um einen freien Dienstvertrag.
Du musst halt daran denken, dass du ab einem gewissen Pauschalbetrag Sozialversicherung zahlen musst. Umsatzsteuer kommt erst ab 30.000 Euro zum Tragen, außer....egal. Lass dir das genau durch den Kopf gehen. Erkundige dich.
Mfg, BW.
Alles anzeigenHi,
eine Frage: ich hab nen ganz tollen Job gefunden, aber hab noch keinen Vertrag. Meine Chefin hat mir jetzt einen Werkvertrag geschickt und wenn ich mir den durchles wird mir Angst und Bang, da steht
a) ich hafte irgendwie für Fehler und sonstiges Zeugs ...wtf?
b) Außerdem - muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden? hab die Info irgendwoher von der WKO
c) meiner Meinung nach ist ein Werkvertrag doch nicht dasselbe wie ein freier Dienstnehmervertrag oder? sie hat mir das nämlich so erklärt ...
Hat da jemand Erfahrung mit sowas? Ist wer damit eingefahren, sind die Erfahrungen gut? Ich glaub ja nicht dass sie mich bewusst übern Tisch ziehn will aber Vorsicht ist was das Geld anbelangt ja besser als Nachsicht.