Beiträge von blackwater1

    Hallo!

    Es kommt auf den Inhalt(Tätigkeit der Arbeit) des Vertrages an: unabhängig von der Bezeichnung. Das soll heißen, wenn du z.b. Material von deiner Auftraggeberin verwendest oder in ihrem Büro arbeitest und eine laufende Tätigkeit machst, dann wird es sich wohl eher NICHT um einen Werkvertrag handeln. Wenn du aber eine schöne Statue produzierst dann wird es sich um einen Werkvertrag handeln und nicht um einen freien Dienstvertrag.

    Du musst halt daran denken, dass du ab einem gewissen Pauschalbetrag Sozialversicherung zahlen musst. Umsatzsteuer kommt erst ab 30.000 Euro zum Tragen, außer....egal. Lass dir das genau durch den Kopf gehen. Erkundige dich.

    Mfg, BW.

    Nein, soweit ich weiß ist das zumindest bei der SV nicht möglich, bei der Lohnsteuer aber schon. Jedenfalls hab ich früher bei den Ferialpraktika immer SV abdrücken müssen, macht ja auch Sinn, immerhin ist man die paar Monate ja auch Kranken/Pensions/Unfallversichert.



    Ja, weil du dann auch Pensions/Krankenversichert bist..... Unfallversichert bist ja auch schon beim Geringfügigen-Verhältnis.

    Der Dienstgeber meldet dich an, dass du eben unter 341 Euro verdienst. Ein zweites Verhältnis besteht auf Werksvertragsbasis etc...... wenn du übers Jahr nicht drüber bist, dann musst du dich nicht versicheren. Du kannst dich natürlich freiwillig versichern lassen. Ob das ein großer Vorteil wegen der Pensionszeiten ist, weiß ich nicht. Ich höre da beide Varianten....

    Achso. Ich hab gedacht ihr redet von Angestellten über der Geringfügigkeitsgrenze! Die können nicht über die Monate ausgleichen. Oder?




    Hi!

    Wir sprechen hier von mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Angenommen du bist in einem geringfügigen Verhältnis mit 250 Euro involviert und in einem anderen mit 280 Euro. Das eine dauert 3 Monate und das andere 6 Monate...... da prüft dann am Ende des Jahres die SV, ob was nachzahlen musst. Wenn du aber drüber sein solltest und es weißt, dann ist besser du meldest das gleich damit du auch voll versichert bist....

    Hallo!

    Kann ich die Geringfügigkeitsgrenze bei solchen Honorarnoten auch dann heranziehen, wenn ich hauptberuflich ein ganz normales Angestelltenverhältnis habe?

    Danke
    Christian



    Hallihallo!

    Soweit ich aber weiß hast du als unselbstständig Beschäftigter eine jährliches Pauschale von etwas mehr als 700 Euro, die du nebenbei dazuverdienen darfst.

    Ust-Pflicht kommt erst ab einer Schwelle von 30.000 Euro. SV-pflichtig wärst eben wenn du übers Jahr gerechnet über 341 (glaube ich mal) im Monat verdient hast. Diese SV-Sätze sind gestaffelt und sind heuer leicht angestiegen.

    Mfg, BW.