Beiträge von kkrammer

    man muss unterscheiden zwischen Gutscheinen für die man Geld hingelegt hat, und Rabattaktionen von Firmen. normale Geschenkgutscheine (die man mit Geld bezahlt hat) dürfen nicht ablaufen.


    Rechtsgrundlage?

    Es ist zumindest kein Problem, gegen Zahlung eines Geldbetrages für eine bestimmte Zeit Rabatt zu gewähren, etwa die ÖBB-Vorteilscard. Die kostet Geld, man kann damit Tickets zum halben Preis kaufen, gilt aber nur eine bestimmte Zeit. Hat man in dieser Zeit keine Fahrkarte für die Bahn gekauft, dann verfällt die Karte trotzdem wertlos am Ende der Laufzeit.

    Was ist jetzt der Unterschied zu einem bezahlten Gutschein, der sagt man bekommt damit eine Ware zum halben Preis oder um 20€ billiger, gilt aber nur innerhalb von 6 Monaten? Normalerweise wird ein Einzelhändler aus Kulanz ihn trotzdem einlösen, wenn es ein Gutschein zur einmaligen Anwendung ist, aber die Rechtsgrundlage, daß eine individuelle Vertragsabrede über eine auflösende Bedingung keine Wirkung haben soll, die will ich sehen.