Ein klassisches Beispiel dafür ist das Verwenden von nachgezeichneten Papp-Kennzeichentafeln, wenn die echten Kennzeichentafeln verloren gehen - das ist nämlich Urkundenfälschung, aber trotzdem wird der durchschnittliche Autofahrer dafür nicht verurteilt. Einen Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsstelle (der es eigentlich besser wissen müsste) würde es aber dennoch treffen.
Natürlich ist das eine dieser Ausnahmen. Das war jener Punkt den ich unter "Wenn einem der Hausverstand net sagt...." subsumieren wollte. Unwissenheit schützt nur dann von Strafe wenn man A wirklich nicht den Hauch einer Ahnung hatte B nicht den geringsten Gewissensbiss oder Zweifel hatte und C es ihm nicht zumutbar oder er verpflichtet wäre es besser zu wissen.
Das sind onehin net viele Sachen und wenn meist Kleinigkeiten.
Zitatwaere der fall doerfler nicht auch so ein beispiel wo die unwissenheit geschuetzt hat? ueberspitzt formuliert hat den doch auch die ihm attestierte bloedheit gerettet.
Da bin ich eher geteilter Meinung. Doerfler ist ein schwieriger Fall. Allerdings kam es bei Dörfler nie zu einer Anklage also auch nie zu einer Klärung der Schuldfrage. Dörfler hat sich meines Wissens aber darauf berufen: falsche Informationen bekommen zu haben( von einem Verfassungsrechtler, also glaubhaft) und net wissenlos zu sein. Das Problem ist halt wenn Gesetz nicht eindeutig und noch nie Urteile in so einem Bereich gefallen sind ist die Meinung geteilt und nix gilt.
Dörfler ist einem Rechtsirrtum aufgesessen(behauptet er zumindest, nehmen wir an dem war so, unwissenheit zu wiederlegen is in der praxis halt kaum möglich) aber auch schuldhaft?
Ich denke nein, weil das Unrecht nicht von jederman leicht sichtbar war(gab genug fürsprecher und judikatur gibts nicht) er zwar verpflichtet war Information einzuholen, was er getan hat bei einem Verfassungsrechtler der ihm recht gibt. Damit fällt eine schuld nach §9 weg,
Und da man ihm die Wissenheit nie nachweisen könnte und naja vielleicht auch weil er in der Politik ist kams einfach nie zur anklage.