Also du meinst, dass die Besetzung des Audimax nicht auf eine Änderung des UG oder mehr Geld für die Unis abzielt, sondern auf Sachbeschädigung?
Die Definition des Paragraphen sieht die Bestrafung dann vor wenn die Menschenmenge darauf abziehlt eine Sachbeschädigung zu begehen ja.
Allerdings woher erkennt man worauf eine Menge abzielt? Nur weil einige das sagen heißt das nicht das nicht die große Menge darauf abziehlt einfach nur Party und Krawall zu machen!
Aber nehmen wir ihnen zu Gunsten mal an sie wollten am Anfang nichts zerstören.
Dann haben zumindest jene die gemerkt haben: Ah hoppla da werden auch sachen zerstört! und trotzdem hingegangen sind es billigend in Kauf genommen. Selbiges gilt für Leute die die Zerstörung bemerkt haben und nicht sofort gegangen sind.
Damit wäre theoretisch der 274 anwendbar nach Judikatur.
Sei es wie es sei, da es ein Ja/Nein bei Juristen ja nie gibt bräuchten wir wohl jetzt einen Richter^^