Das Geld war eines Tages einfach drauf. Angeblich vom Bankbeamten falsch eingezahlt.
Informiert wurde ich telefonisch.
Bank: DenizBank.
Beiträge von Libertin
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Das Forum scheint mir tot zu sein.
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Welches Jus-Forum könnt ihr mir empfehlen?
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Ich konnte kein gut frequentiertes Rechtswissenschaften-Forum finden und mir sind leider kaum gut frequentierte Foren aus Österreich bekannt.
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Das ist eine kleine Bank, bei der ich nur Geld horte wegen der hohen Zinsen.
Das JUS-Forum meinst du: http://uniforum.at/index.php?f=6 ? -
Es ist in der Tat so, dass ich dachte, es sei mein Geld. In der Zeit tätigte ich zwei größere Einzahlungen und wenn man dann ein paar Tage später seinen Kontostand prüft und sieht "Oh, so viel habe ich schon zusammen", dann wird man nicht misstrauisch sondern freut sich ob seiner hervorragenden Sparmeister-Fähigkeiten.
Da es ein Fehler des Bankangestellten war, ist das einzige Opfer die Bank selbst. Der, dessen Geld falsch gebucht wurde, wird natürlich von der Bank entschädigt. -
Sicher? Ich hab ein wenig gesucht und konnte nur die Begriffe "Entreichert" und "Bereichert" finden, die sich aber scheinbar auf deutsches Recht beziehen.
Demnach wäre ich entreichert, wenn das Geld futsch wäre, zb. Restaurantbesuche, und bereichert, wenn ich mir damit was Dauerhaftes gekauft hätte oder Schulden bezahlt hätte.
Bei einer Entreicherung müsste ich es NICHT zurückzahlen.
Meine Frage: Stimmt das so und gilt das auch für öst. Recht? -
Ich habe durch eine Fehlbuchung des Bankangestellten zu meinen Gunsten 3.300 Euro erhalten und das Geld kurz darauf (11 Tage später) abgehoben und verwendet. Mir war nicht klar, dass es nicht mein Geld ist.
Muss ich das Geld, da die Bank es nun, über 1 Monat später, wieder zurückfordert, zurückgeben?
Das Geld habe ich nicht für mich ausgegeben sondern eine Schuld damit beglichen.