soweit ich weis..ist man als arbeitgeber "verpflichtet" den kolektivlohn zu zahlen (wenn es einen gibt-wie in diesem fall)...auch wenn es "ausgemacht" wurde weniger gehalt zu bekommen kann der arbeitnehmer jederzeit den differenzbetrag einklagen...und sollte ohne probleme recht bekommen...auch wenn der arbeitnehmer es erst nach 5 jahren einklagt!!
sprich: man(n) könnte ruhigen gewissen den job annehmen und klage erheben falls der korrekte lohn nicht ausbezahlt wurde!!
Ein Einstiegsprogrammierer fällt unter st1 daher hat er bei 40h ein mindestgehalt von €1.967 (jahr 2009)
daher (1.967 / 167) * 20 * 4.33= 1020 brutto
das macht dann 866,29 netto
wie uns das so schön timurinamanu gezeigt hat...