Ich finde die Einstellung immer noch nicht korrekt.
Es ist bestimmt richtig, dass ein Student (und alle anderen) bis zu einem gewissen Betrag dazu verdienen dürfen, ohne steuerrechtlichen etwas befürchten zu müssen.
Wahrscheinlich sind hier Einkommen bis 11.000,--/Jahr (bei 0% ESt) und diverse Zuverdienstgrenzen für Beihilfen (Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, etc.) gemeint.
11.000,-- (Einkommen) sind aber gar nicht so leicht verdient - wie jeder Dienstnehmer weiß!
Bis dahin kommt nämlich bereits einiges an Sozialversicherungsbeiträgen zusammen!
Und die muss m.E. nach dem GSVG jeder bezahlen, für den keine Ausnahme von der Pflichtversicherung möglich ist (vgl. http://esv-sva.sozvers.at/portal/index.h…=7317&p_tabid=4)
Diese ca. 4290 EUR / Jahr sind quasi die "Geringfügigkeitsgrenze" für Selbstständige (über das ganze Jahr gesehen).
Wäre ja irgendwie "unfair" gegenüber einem Angestelltenverhältnis wenn es hier leichter wäre ..
Aber korrigiert mich wenn ich falsch liege!
Hinzu kommt natürlich noch, dass jmd., der selbstständig, regelmäßig und mit Absicht einen Ertrag zu erzielen tätig ist, unter die Gewerbeordnung fällt (zum Nachlesen: http://portal.wko.at/wk/format_deta…=432227&DstID=0).
Davon wird idR auszugehen sein (über das "regelmäßig" könnte man vielleicht noch streiten = laufend, über einen längeren Zeitraum oder mit Wiederholungsabsicht)!
Blöd kann es auch für den Auftraggeber werden, sollten Sozialversicherungsträger/Finanzamt im Nachhinein feststellen, dass ein Angestelltenverhältnis vorliegt.
Dann ist dank Nachzahlungen sicher jede Ersparnis dahin