Ich habe schon bei der WKO angerufen, aber solche Infos gibt es nur über einen Rückruf und bisher ist der noch nicht erfolgt. Danke für den Tipp mit der Arbeiterkammer, werde dort auch mal nachfragen.
Bei der Wirtschaftskammer wäre ich vorsichtig -- sie sind die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitgeber; deine gesetzliche Interessensvertretung als Arbeitnehmer ist die Arbeiterkammer. Salopp und übertrieben reißerisch formuliert: die WKO erklärt dir, wie du deine Angestellten ausbeuten kannst, und die Arbeiterkammer erklärt dir, wie du dich vor Ausbeutung schützen kannst. Da du deine Situation als Arbeitnehmer verbessern möchtest, ist die Arbeiterkammer viel eher deine Anlaufstelle.
Was bedeutet "eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis"? Wenn man das Studium nicht abgeschlossen hat, wie viel Erfahrung (und vor allem Erfahrung wo?) wird benötigt, um trotzdem in ST1 eingestuft zu werden?
Ich glaub das ist Verhandlungssache, und an deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen -- bis zu einem gewissen Grad belegen ja bereits die Lehrveranstaltungszeugnisse, dass du den Löwenanteil der Inhalte der Informatikstudiums beherrschst, und bei der letzten Prüfung kannst du entweder behaupten, dass du den Inhalt in dem aktuellen Job sowieso nicht anwendest, oder dass du ihn dir bereits im Berufsleben samt Praxisbezug angeeignet hast.
Läuft es nach deinem Verständnis darauf hinaus, dass ich in die "Einstiegsstufe" komme und somit frühestens in 2023 (2020+3) in die "Regelstufe" hochgestuft werde?
Ich seh da eine 50:50-Chance. Wenn du dich mit deiner Firma einigen kannst, dass sie dir die vergangene Arbeit auf deinen Vorrückungsstatus im IT-Kollektivvertrag anrechnet, ist alles OK. Ich würde da wirklich die Arbeiterkammer fragen, denn "laut Arbeiterkammer müsst ihr mir die vergangenen Jahre anrechnen" ist natürlich ein nennenswerter Verhandlungsvorteil.