Habe gerade eine offizielle Antwort von denen erhalten, huzi und polymorph10 - ihr hattet Recht. Es zählen nur die Monate, in denen man auch tatsächlich die Beihilfe kassiert.
In dem Sinne
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Habe gerade eine offizielle Antwort von denen erhalten, huzi und polymorph10 - ihr hattet Recht. Es zählen nur die Monate, in denen man auch tatsächlich die Beihilfe kassiert.
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Die Grenze zählt dann von Jänner bis August. Wenn du in dem Zeitraum drunter warst ists kein Problem.
Das hab ich mir auch gedacht, wäre damit auf der sicheren Seite. Kann das noch irgendwer hier bestätigen (sicher ist sicher )?
Hätte da mal eine kurze Frage zur Studienbeihilfe, hoffe mal dass sich irgendwer von euch hier damit auskennt.
Es heißt ja, die jährliche Zuverdienstgrenze beträgt 8000€. Werden hier nur die Monate gezählt, in denen man auch tatsächlich Studienbeihilfe bezogen hat, oder auch die in denen man das nicht hat?
Beispiel:
Studienbeihilfe von Jänner bis August bezogen, danach nicht mehr.
Von Juli bis Dezember gearbeitet, und mehr als diese 8000€ verdient.
In zwei Monaten (Juli & August) gleichzeitig Geld verdient und Studienbeihilfe bezogen.
Zählt die 8000er Grenze somit als überschritten, oder werden nur die Einkünfte von Juli und August als Zuverdienst gerechnet?
Danke schonmal im Voraus.
Edit: Hab der zuständigen Stipendiumstelle selbstverständlich auch schon geschrieben, die brauchen aber immer eine ganze Woche um zu antworten und ich brauchs halbwegs dringend.