Beiträge von cronjob

    Kann ich nur bestätigen. Ich hab in meinen HNs zb folgenden Satz drinnen stehn:

    Zitat

    *Kleinunternehmer, daher keine MwSt


    Bin mir allerdings auch nicht sicher, ob es korrekterweise eigentlich statt Mehrwertsteuer nicht Umsatzsteuer heißen sollte...

    Falls es jemand interessiert: ich hab diesbezüglich mal im Netz gesucht, und beim und einen Link zu einem PDF für die gängigen AGBs in diesem Bereich gefunden. Bezüglich eines Lieferverzugs heisst es dort beispwielsweise nur:

    Zitat

    Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

    So wie ich das verstehe würde das dem Szenario entsprechen, dass der Entwickler einfach nicht bezahlt wird und der Vertrag als beendet gilt, wie es arc bereits weiter oben erwähnt hat:

    Zitat

    (...) Bei verspäteter Lieferung wird einfach nicht gezahlt, mehr nicht. Aber so, dass dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

    Was das hinzuziehen von Dritten zur Fertigstellung eines Werks betrifft:

    Nur so als Nebeninformation: Du kannst bei Werkverträgen den Auftrag weiterreichen. Du bist nicht verpflichtet das Werk selber bzw. alleine fertig zu stellen.


    Stimmt, dass ist natürlich ein Punkt den man im "Notfall" - sprich wenn man bemerkt dass man sich verschätzt hat - auch nicht vergessen sollte. Sollte man dann allerdings totzdem in Lieferverzug kommen, entbindet einen das aber natürlich nicht von obig erwähnten Klauseln, oder?

    Vielleicht kannst du bitten, dass sie es "entschärfen": Bei verspäteter Lieferung wird einfach nicht gezahlt, mehr nicht. Aber so, dass dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.


    Jep, das würde für mich auch nach einer vernünftigen/fairen Lösung klingen.

    Weil dass sie dann Dritte anheuern und du die dann zahlen musst .. das ist so allgemein formuliert, dass das ganz schön viel kosten kann.


    Genau das sind auch meine Bedenken. Ich hab ja auch keinen Einfluss darauf, wer dann angeheuert wird, wielange der braucht und was der verlangt. Der AG könnte sich dann ja - zumindest theoretisch - irgendeine Webagentur holen, die zu horrenden Preisen arbeitet und ihm könnte es egal sein, weil zahlen müsst dann ich...

    Werds mal so versuchen, danke für den Input...

    Leider werden Werkverträge oft dazu missbraucht, eine für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Anstellung zu umgehen. So kann man Risiken abwälzen und Mindestlöhne unterschreiten, weil nur noch nach Werk, nicht nach Stunden gezahlt wird.

    da hast du leider recht :(
    Ich frag mich nur ob so eine Klausel bezüglich eines Lieferverzugs generell der Usus ist bzw wie das auf einer fairen Basis gehandhabt wird.
    Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass jeder Einzelunternehmer diesbezüglich solche Risiken auf sich nimmt...

    Hallo an alle Werkvertrags-Entwickler,

    bei meiner Tätigkeit als Kleinunternehmer im Bereich IT-Dienstleistung komme ich immer wieder in den "Genuss" von Vertragsverhandlungen.
    In letzter Zeit sind mir da betreffend des "Lieferverzugs" Vertragsklauseln untergekommen, die mir aus Sicht des Arbeitnehmers ziemlich heftig erscheinen, und da würde es mich interessieren wie andere freiberufliche Entwickler mit dieser Problematik umgehen.

    Ein konkretes Beispiel dafür ist folgendes:
    Der AG will sich bei Lieferverzug (den der Entwickler verschuldet hat) nach Ablauf einer angemessen vereinbarten Nachfrist dass Recht herausnehmen, das vereinbarte Produkt von einem Dritten verbessern und/oder fertigstellen zu lassen und die dafür entstehenden Kosten dem Entwickler anlasten. Zusätzlich wird im Fall der Nicht-Einhaltung des Liefertermins noch eine Vertragstrafe in Höhe des vereinbarten Entgelts gefordert.

    Ich muss sagen, dass ich das ziemlich heftig finde, vor allem auch weil mein Studenlohn bei ca. 12 Euro Netto liegen würde, ich also nicht wirklich viel verdiene und auf der anderen Seite bei Akzeptieren dieser Klauseln ja ein relativ hohes finanzielles Risiko trage...

    Wie sieht eure Meinung dazu aus? Würdet ihr sowas unterschreiben?
    Und weiß irgendjemand, wie man als Kleinunternehmer den Fall des Lieferverzugs bei Werkverträgen "normalerweise" handhabt?

    Freu mich über Anregungen und Input,

    thx

    P.S: was meine Arbeitstätigkeit betrifft, handelt es sich dabei hauptsächlich um die Entwicklung bzw. Erweiterung von Webseiten...