"Für Arbeitnehmer, die weniger als 36 Monate einschlägigeBerufserfahrung im Sinne der Tätigkeitsbeschreibung nach ST1 oderST2 verrichten oder verrichtet haben, kann eine Einstufung in ST1erfolgen. Nach spätestens insgesamt 36 Monaten (unterBerücksichtigung von einschlägigen Vordienstzeiten) ist festzustellen,ob infolge der überwiegenden Tätigkeiten im Sinne derTätigkeitsbeschreibung ST2 eine Umreihung nach ST2 durchzuführenist." - wko: https://www.wko.at/Content.Node/b…015_final_3.pdf
Meine Tätigkeit: Analyse: Anwendung/System/Datenbank
In meinem Vertrag steht jedoch nur ST1 (gerade nachgeschaut). Jedoch hat mir mein Chef mal ST2 gesagt..