Die Pflichtversicherungsbeiträge werden zwar vom Dienstgeber einbehalten trotzdem fällt unter Umständen (ab 10000 €) noch die ESt von mind. 30 % an.
Die Pflichtversicherungsbeiträge führt zwar der Arbeitgeber ab, man bekommt allerdings etwas weniger als den angegebenen Betrag, da der Arbeitnehmeranteil der Pflichtversicherungsbeiträge noch nicht abgezogen ist (17,62% abzuziehen). Bei 10€/h würden knapp 8,24 bleiben.
Die EkSt fällt seit 2009 erst ab 11000€ an, wobei Studienkosten usw. absetzbar sind. Dafür fangen die Steuersätze bei 36,5% an. Bei einem Stundenlohn von 10€ müsste man allerdings recht deutlich über 20h/Woche arbeiten, um steuerpflichtig zu werden. Ansonsten sieht sogar der Staat ein, dass nichts zu holen ist...
Stundenlohn von 25€? Das ist für den Anfang und neben dem Studium für diese Aufgaben übertrieben. Als Selbstständiger ist das was anderes, da hat man evtl. ein Büro, zumindest Rechner, ein gewisses Risiko, muss sich um Aufträge kümmern... 25€/h wären bei einem Arbeitsausmaß eines Standardkollektivvertrags wohl so um die 39500 (25*158*10 nur ein Überschlag, 10 Monate wegen Urlaub + Krankenstand), also bei 14 Monatsgehältern 2821€. Wenn man das mit den Kollektivverträgen vergleicht, ist das schon eine ganze Menge für das erste mal neben dem Studium arbeiten...