Hallo!
Ich bin neu hier und hätte eine Frage zum IT Kollektivvertrag.
Ich bin aktuell im IT KV in ST1 Einstiegsstufe eingestuft.
Nach 3 Jahren muss man ja in die Regelstufe vorrücken, richtig?
Der Punkt ist jetzt der, ich habe zuvor 2 Jahre in Deutschland gearbeitet. Außerdem nun fast ein Jahr in ST1 Einstiegsstufe. Zuvor Studium in Deutschland.
Würde mir die Vorrückung dieses Jahr zustehen? Denn in Deutschland gibt es keinen IT-KV. Muss die Berufserfahrung da mit angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG,
Joe