Danke Saruman! Eine (theoretische) Frage noch: Angenommen ich setzte zum Beispiel für einen Betrieb einen Webserver auf, der dann gehackt wird. In wie weit kann man im Falle solch eines Arbeitsverhältnisses (also mündliche Vereinbarung, Rechnung mit Dienstleistungsangabe "Webserver aufgesetzt") dafür verantwortlich machen?
Ich betone: Dieses Szenario ist nur FIKTIV! Nicht dass hier jemand glaubt ich bau Sch****
Ich meine bei einem Werkvertrag ist klar, dass ich dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte (klar die Software am Server muss natürlich auch gewartet werden, insofern ist das Beispiel vielleicht nicht so gut gewählt...), aber wie sieht aus, wenn sowas auf "Rechnungsbasis" gemacht wird?
"Rechnungsbasis" = Werkvertrag, nur dass in deinem Fall der Werkvertrag eben nur mündlich besteht. Du bist also Selbstständig (auch wenn unter der Geringfügigkeitsgrenze) und damit für ein funktionierendes Produkt verantwortlich und schuldest nicht nur "bestes Bemühen" so wie bei einem Angestelltenverhältnis. Inwiefern du jetzt haftbar gemacht werden kannst, wenn der Server gehackt wird, bin ich leider überfragt, das kommt wohl sehr auf die Umstände an. Die Sicherheit wird ja nicht nur durchs einmalige Aufsetzen bestimmt, der Server steht ja auch irgendwo, sollte dort mehr oder weniger abgesichert sein (Firewall, etc.) und natürlich regelmäßig aktualisiert werden. Ich nehm mal an dass er bei irgendeinem Hoster steht, damit sind die zu einem gewissen Grad für die Sicherheit des Servers verantwortlich.
Als ich früher bei einer Web-Agentur gearbeitet habe wurde einmal einer unserer Server gehackt, der stand allerdings in der IT-Abteilung des Kunden. Die Verantwortung lag damals beim dortigen IT-Administrator, aber generell kann ich die Frage nicht beantworten.