Hallo,
Danke für die Informationen!
Wieso gibt es eigentlich die Angaben zum Mindestgehalt basierend auf den Kollektivvertragstarifen in Stellenanzeigen, wenn das tatsächliche Gehalt davon zum Teil stark abweichen kann? Ich sah Stellenanzeigen, wo das Mindestgehalt basierend auf den Kollektivvertragstarifen genannt wurde, aber im Folgesatz eine Bandbreite oder ein anderes Mindestgehalt angegeben wurde, die deutlich oberhalb von dem Mindestgehalt basierend auf den Kollektivvertragstarifen liegen.
Ist das nur eine Angabe um irgendwelche gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Anforderungen zu erfüllen?
Schöne Grüße,
Gawain