ich hab mal versucht einen treiber für eine mobillity raden 9700 zu installieren. ein ding der unmöglichkeit(zumindest für mich)...
how tos funktionieren nicht, treiber meint er will sich nicht installieren lassen, wenn mans doch irgendwie schafft is das system hin bzw konnte ich die auflösung auf dem desktop nicht höher als 800*600 einstellen.
schrecklich...
Beiträge von rul0r
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ich glaub du kannst irgendwie 2 verbindungen überbrücken, vll reichts einfach wlan und lan zu überbrücken
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das is nicht weiters schwierig, du brauchst für linux aber 2 partitionen
die erste wo / sein wird(mind 2GB fürs Ubuntu) und eine swap partition(mind 500 mb).
wenn das geschafft ist legst du einfach die ubuntu dvd ein und bootest davon, mit dem asistenten is dann alles ganz einfach. du musst nur beim installieren die richtige partition auswählen -
Ok, danke an alle!!
Ich habs rausbekommen warum das so ist, es war die Jogginghose. Anscheinend ist die irgendwie statisch aufgeladen, wenn ich sie ausgezogen davor hin und herschwenke tanzt das ding wie wild herum. Wenn ich ohne der Hose vorbeigehe passiert nix.
Wieder was dazugelernt.Jetzt ist das :omg: hinfällig!!! :thumb:
jetzt aber bitte kein video ohne hose posten
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ich glaub nicht dass das geht
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Ich hab im Sommer während eines Praktikums sowas geschrieben. Da loggt zwar noch viel mehr, aber das kannst ja heraus nehmen. Braucht aber eine SQL Server Instanz.
haben haben haben
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Allein die Idee, dass etwas x Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt ist, ist total absurd, nur leider sehen das heutzutage (fast) alle als völlig normal an.70 jahre sinds genau
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Habe mir dann Sysinternals Process-Explorer ( http://www.wintotal.de/softw/index.php?id=533 ) herunter geladen, mit dem sieht man, auf was wie zugegriffen wird, und kann man dann die Prozesse killen, vor allem auch genial da man da nicht nur wie beim Task manager einiges sieht, sondern alles, und vor allem auch die unterprozesse der eigentlichen prozesse sieht..von dem ding gibts eine neuere/erweiterte version die sich process Monitor nennt, is auch sehr praktisch da man auch registry zugriffe sieht
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90c und 91 als text:
ZitatSchutz technischer Maßnahmen
§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln
geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
(2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien,
Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb
dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu
verhindern oder einzuschränken, und die die Erreichung dieses
Schutzziels sicherstellen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt,
soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes
kontrolliert wird
1. durch eine Zugangskontrolle,
2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder
sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands
oder
3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
(3) Unter Umgehungsmitteln beziehungsweise
Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder
Bestandteile beziehungsweise Dienstleistungen zu verstehen,
1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder
Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen sind,
2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder
Nutzen haben oder
3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder
erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a
Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an
Computerprogrammen.ZitatStrafrechtliche Vorschriften.
Eingriff.
§ 91. (1) Wer einen Eingriff der im § 86 Abs. 1, § 90b, § 90c
Abs. 1 oder § 90d Abs. 1 bezeichneten Art begeht, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen. Der Eingriff ist jedoch dann nicht
strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder
um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung
jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum
eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
(1a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2003)
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als Inhaber oder Leiter eines
Unternehmens einen im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten
oder Beauftragten begangenen Eingriff dieser Art (Abs. 1 und 1a)
nicht verhindert.
(2a) Wer eine nach den Abs. 1, 1a oder 2 strafbare Handlung
gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten
zu verfolgen.
(4) § 85 Abs. 1, 3 und 4 über die Urteilsveröffentlichung gilt
entsprechend.
(5) Das Strafverfahren obliegt dem Einzelrichter des Gerichtshofes
erster Instanz. -
heißt das, wenn sie jemanden erwischen, blecht der nur für den getätigten upload?
und nicht für alles, was er/sie heruntergeladen hat (was ja meistens verhältnismäßig mehr ist)?
ja, das meiste blecht ma laut prof. proksch für anwaltskosten und so, die lieder sind garnicht so teuer.naja, aber gibts nicht im urheberrecht einen paragraphen der besagt, dass kopien nur legal sind, wenn die quelle auch legal ist?
wenn jetzt aber das uploaden an sich illegal ist, dann ist ja die quelle (das upgeloadete file) auch schon nimmer legal (und damit auch das downloaden), oder?
dazu kann ich nix sagen, hab das ganze nicht gelesen@For3st: nu ja, aber AFAIK shared man ja während des downloads den schon downgeloadeten teil. Wobei da wieder die Frage ist, ob das dann illegal ist?
ja. du darfst nichts verbreiten, ob du das ganze lied oder nur 5 kb davon anbietest is egal.zitat aus dem urheberrecht:
ZitatVervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch
§ 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne
Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum
eigenen Gebrauch herstellen.
(2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke
auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch
zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung
nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
(3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung
über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne
Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es
sich nur um eine analoge Nutzung handelt.
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne
Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten
Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch
mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.
was auch ganz interessant is:Zitat§ 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne
Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen
hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch
entgeltlich zulässig,
1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder
ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben
vervielfältigt wird;
3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt. -
das runterladen is nie illegal
wenn man bittorrent verwenden will muss man sich halt einen "asozialen" client suchen wo man den upload abdrehn kann. -
laut prof. proksch(jurist) fällt der download unter die freie werksnutzung und ist somit legal(in österreich). vervielfältigen darf man aber nicht(upload)
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i a net *g*
was für klemmen verwendet sind siehst nur wennst die verteilerkastln aufmachst.
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soweit ich weiß sind die problematisch wenn in deiner wohnung noch alte kabeln verlegt sind bzw wenn steckklemmen statt blockklemmen verwendet wurden.
ich würd bei wlan bleiben -
wcm-clan.com:27960 (85.25.129.225:27960)
da sind keine 30 drauf
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Zitat von Swoncen
´
Dann probiers mal mit diesen Dingern:
Damit erschlag ich nicht nur die Gelsen, sondern ab und zu schneid ich auch die Wurst und den Käse damit. Ist Superleise und schneidet wie Hölle!
also bitte die darstelllung der lichtschwerter is schon unrealistisch, die würden sich ja sofort durch die wand schneiden -
ich kann mich auch grad net einloggen
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also ich hab für meine win xp partition 8 gb eingestellt, 2 gb sind atm frei(1 gb geht für meinen mail ordner drauf -> win hat 5 gb).
ich glaub win xp hat nach dem installieren ca 2 gb verbraucht, daber die partition wird immer voller obwohl ich dorthin nix installier....ZitatDas Partitionieren kann man eh direkt beim Formatieren machen, oder?
jo direkt davor im windows installer -
nein das geht nicht
die key verweise dürfen net null sein soweit ich weiß
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Zitat
Für eine Registrierung benötigen Sie eine Windows Live™ ID. Die Windows Live™ ID schützt Ihre persönlichen Daten.
das bezweifle ich *g*genial bei dem formular steht:
ZitatVielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, dieses Onlineformular auszufüllen.
Wenn Sie Ihre Informationen nicht senden möchten, klicken Sie auf Abbrechen.
klickt man auf abbrechen kommt ein 404 error