Beiträge von Gianna

    so weit ich richtig informiert bin wird dann zwar nur eine kleine bilanz verlangt, aber jahresabschluss eines unternehmens ist nicht gerade lustig.


    naja, so dramatisch ist das nicht. die "Bilanz" ist einfach eine Einnahmen-minus-Ausgaben-Rechnung. die Herausforderung dabei ist, wie man die einzelnen Ausgaben richtig in das Formular einträgt, aber auch das ist zu schaffen. wichtig ist jedenfalls, dass man übers Jahr verteilt alle Ausgaben-Rechnungen sammelt und sie dann am Jahresende parat hat.

    Gerade bei einer Thrombose wäre ich besonders vorsichtig und würde keine Luftblasen zu spritzen wagen - schon allein dem Betroffenen zuliebe.


    sorry, aber wenn im Beipacktext 3x drinnen steht man soll die Luftblase nicht entfernen, dann werd ich nicht hergehen und sagen ich hab in meinem Leben schon min. 5 Spritzen gesehen, und außerdem hab ich da was in Wikipedia gelesen, ich weiß das also viel besser als die blöden Pharmafirmen :eek2:

    außerdem spritz man sich Thrombosemittel nicht direkt in die Vene sondern unter die Haut (sonst könnte man das ja wohl schlecht daheim alleine machen...)

    Ich hab grad meinen Freund gefragt, der is Arzt. Und der meint: bei den Impfungs-spritzen is das anscheinend sogar Absicht, dass da Luft drinnen ist. Und die wird auch vorher nicht rausgedrückt. Weils bei intramuskulären Impfungen wurscht is. Er weiß zwar nicht genau, wieso das so ist, aber er meint die Pharmaindustrie macht das mit Absicht.


    bei meinen Thrombose-Spritzen die ich noch daheim habe steht im Beipackzettel: "Die Luftblase in der Spritze darf nicht entfernt werden, sie gewährleistet eine vollständige Entleerung der Kanüle". vielleicht ist das bei Impfungs-Spritzen etwas ähnliches?

    ja, aber hab ich ein gewerbe, wenn ich ein SW-System im Jahr entwickle und/oder ein paar Grafiken bearbeite?!


    eine gewerbliche Tätigkeit ist (soweit ich das gefunden habe) definiert als selbstständige, nachhaltige Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnabsicht. wichtig ist die "Gewinnabsicht": Gewinnerzielungsabsicht ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit auf Überschusserzielung der Einnahmen über die Ausgaben und nicht bloß auf Kostendeckung gerichtet ist.

    sprich: wenn du im Jahr immer nur so wenig einnehmen wirst wie oben angegeben, sollte das nicht als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden, da du keinen Gewinn erzielst. meiner meinung nach - ich bin aber kein Jurist.

    Mich hats nur etwas verunsichert, weil ich heut mit der WKO telefoniert hab (entwickle dzt. eine SW für die Firma von meinem Vater), und die Lady dort hat gemeint für IT-Zeug (also SW-Entwicklung) muss man ein Gewerbe anmelden.


    das ist auch meine letzte Information: sobald man eine Tätigkeit ausübt, die einem Gewerbe entspricht, muss man einen Gewerbeschein dafür anmelden. tut man das nicht, kann man wegen unrechtmäßiger Gewerbeausübung Probleme bekommen.

    das hat durchaus Sinn, damit z.B. nicht jeder ein Lokal eröffnen darf. soweit die rechtliche Lage - inwieweit das wirklich verfolgt wird, weiß ich nicht.

    Was darf man z.B. runterladen, weitergeben, kopieren. Fragte man Juristen hört man oft total verschiedene Meinungen. Verfolgt man Gerichtsprozesse und deren Urteile ein wenig mit, sieht man ebenso das es da keine "Linie" gibt die irgendwie logisch ist, sondern mehr das Gefühl von "Willkür" erwecken.


    das liegt soweit ich weiß daran, dass die gesetze nicht eindeutig definiert sind. als ich mich in der rechts-vo damit beschäftigt habe war es so, dass die gesetze mehr als schwammig formuliert waren. man hatte das gefühl, die gesetzgeber warten auf präsedenzfälle von den gerichten, an denen sie sich orientieren können.

    Ach ja, eine Rechnungsnummer muss auch noch drauf sein, sonst kann die Firma fuer die du was machst die Rechnung eventuell bei ihrer Steuererklaerung uU nicht verwenden und ist ungluecklich.


    die Rechnungsnummer wird nur zwingend gebraucht, wenn auf der Rechnung Umsatzsteuer oben steht (sonst kann die Firma sie nicht für die Vorsteuer verwenden). natürlich wirkt es aber professioneller mit Rechnungsnummer.

    nach abgegebener Arbeit eine Honorarnote bekomme


    ich nehme an, du gibts eine Honorarnote ab, oder? :)

    ab einem einkommen (gewinn minus ausgaben) von mehr als 8.800 im jahr wirds unangenehm, dann musst du sozialversicherung zahlen

    soweit ich weiß, gilt diese grenze für selbstständige und geringfügige tätigkeit zusammen gerechnet - lass mich da aber gerne korrigieren.