hmm, wennst mit rohling und vhs vorbeikommst is das ja innerhalb von 10,5min erledigt. und preis, für was 2 tastendrück, pfff egal. nur wohn ich im 22.bezirk und öffentl. verkehrsanbindung is a bissl blöd. bei interesse pm.
hab zur zeit eine ähnliche problematik! Hab dort schon angerufen (MA50, wenn ich mich nicht irre) und die nette Frau am anderen Ende der Leitung hat mir gesagt, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen für die Wohnbeihilfe zählt. Es muss jedoch nur ein Geldfluss in der Höhe des Mindesteinkommen (rückwirkend für 6 Monate) nachgewiesen werden. Deshalb gibts die Möglichkeit die Familienbeihilfe auf das Konto einer Person deines Vertrauens (zB Eltern) direkt überweisen zu lassen und dann wieder zurück auf dein Konto. So werds ich machen. Hoffe dir damit geholfen zu haben.