in der fnf mailingliste wurden folgende zwei antworten zitiert:
1. frau eisenriegler (eine der mitunschreiber)
> Inhaltlich gebe ich Ihnen voll Recht, ich habe meine Bedenken in der
> Fraktion auch thematisiert. Das Problem ist, wenn es um so emotionale
> Themen wie Kinderpornographie geht, wie kommt das rüber, wenn man
> sich gegen einen solchen Antrag ausspricht. Ich bin sicher, die
> differenzierte demokratiepolitische Argumentation, das Internet frei
> von Zensur zu halten, wäre in der Medienberichterstattung
> untergegangen. Übrig geblieben wäre: Die Grünen sind gegen das Verbot
> von Kinderpornographie. Das ist der Grund, warum ich trotz Bauwehs
> meine Unterschrift unter den Antrag gesetzt habe. Bei der Abstimmung
> habe ich den Saal verlassen!
2. eine allgemeine antwort (kamen wohl _einige_ mails rein bei denen :D) des vorsitzenden der OÖ grünen (gottfried hirz):
> Vielen Dank für ihre Anfrage und Reaktion zur Resolution an die
> Bundesregierung betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der
> Kinderpornografie (Initiativantrag 1875 BlgOöLT XXVI. GP), die am 7.
> Mai 2009 im Oö. Landtag einstimmig verabschiedet wurde. Es ist sehr
> erfreulich, wenn die umfangreiche Arbeit der Grünen im
> Oberösterreichischen Landtag auf breiter Basis wahrgenommen wird und
> ein Echo findet. Gleich vorweg möchten wir bekräftigen, dass wir die
> geäußerten Bedenken im vorliegenden Zusammenhang sehr, sehr ernst
> nehmen und uns diese auch ganz wesentlich und wichtig erscheinen. Die
> zahlreichen aufmerksamen Beiträge zu diesem sensiblen Thema
> unterstreichen die Bedeutung dieser Thematik.
>
> Den Grünen und besonders den Grünen Oberösterreich sind die Grund-
> und BürgerInnenrechte - wie wir in dieser Legislaturperiode schon
> mehrfach bewiesen haben - enorm wichtig und ein großes Anliegen. Dazu
> gehört selbstverständlich die Gewährleistung der Meinungsfreiheit,
> auch im Bereich der sogenannten "Neuen Medien", wie insbesondere dem
> Internet. Wir verstehen und teilen die grundsätzliche Besorgnis, denn
> auch die Grünen Oberösterreich wollen keinesfalls eine "Zensur" von
> Medieninhalten, sondern steht für die Grünen der Schutz der
> Grundrechte im Vordergrund. Allerdings ist bereits an dieser Stelle
> darauf hinzuweisen, dass auch die verfassungsgesetzlich
> gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte keine grenzen- und
> schrankenlosen Rechte darstellen bzw. zum Teil über immanente
> Schranken verfügen.
>
> Bei der in Rede stehenden Landtagsbeilage 1875/2009 handelt es sich
> um eine Aufforderung des Landes Oö. an die Bundesregierung, im
> Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie zusätzliche Maßnahmen zu
> setzen. Formaler Hintergrund für den Antrag ist, dass die
> Gesetzgebungskompetenz in diesem Zusammenhang ausschließlich beim
> Bund liegt (es betrifft hauptsächlich Strafrecht, Strafprozessrecht,
> Medienrecht und Telekommunikationsrecht). Obwohl die Bundesländer in
> diesen Bereichen keine Kompetenzen haben, können sie jedoch den Bund
> auffordern, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Da den
> Grünen Oberösterreich die möglichst effektive Zurückdrängung der
> nationalen und internationalen Kinderpornografie auf allen Ebenen im
> Interesse aller Betroffenen, vor allem der Kinder, die das
> "schwächste und schutzloseste Glied der Kette" darstellen, ebenfalls
> ein wichtiges Anliegen ist, haben wir diese Aufforderung an den Bund
> bewusst unterstützt. Der weitere Diskussionsprozess sowie die
> allenfalls konkreten Umsetzungsmaßnahmen müssen in der Folge auf
> Bundesebene erfolgen.
>
> Dabei war uns die Diskussion in anderen europäischen Ländern, vor
> allem auch der BRD, durchaus bewusst und sehen wir auch die dort
> auftretenden Problemfelder, die in Österreich auch keinesfalls
> "nachgemacht" werden sollten! Der Bezug auf das "Deutsche Modell"
> wurde in erster Linie deshalb erwähnt, weil in der BRD zuerst der Weg
> in Richtung Selbstverpflichtung der Provider gewählt wurde, was
> besonders auch aus unserer Sicht den ersten Schritt darstellen und
> dem erst in einem weiteren Schritt eine gesetzliche Regelung
> nachfolgen sollte. Darauf wird in der Begründung des Antrages auch
> ausdrücklich Bezug genommen. Im Unterschied zur BRD hat in Österreich
> das Zweite Gewaltschutzgesetz außerdem den Tatbestand des § 207a StGB
> insoweit erweitert, als nunmehr auch der „wissentliche (!) Zugriff
> auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger“ unter Strafe
> gestellt wird - und umgekehrt das tatsächlich zufällige Aufrufen von
> Websites mit solchen Inhalten nicht kriminalisiert wird. Im Sinne
> eines möglichst umfassenden Opferschutzes, ist es unserer Meinung
> nach ganz wesentlich der weiteren – und vor allem ganz leichten –
> Ausbreitung der Kinderpornografie via Internet auch durch das Mittel
> von Seitensperren zu begegnen. Das Wegbrechen jedes größeren oder
> kleineren Segmentes dieses Marktes wird Wirkung zeigen und je kleiner
> und geringer das Marktpotential für die Kinderpornografie gehalten
> werden kann, umso besser - vor allem für die Opfer.
>
> Was aus unserer Sicht im weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess
> allerdings von besonderer Bedeutung sein wird und uns vor allem von
> den Vorschlägen in der BRD unterscheidet, ist der Umstand, dass wir
> Grüne der Meinung sind, dass derartige Sperren zum einen ein
> vorgelagertes rechtstaatliches Verfahren erfordern und zum anderen
> eine parallele Grundrechtskontrolle - etwa eine/n
> Grundrechtsbeauftragte/n oder ein entsprechendes Grundrechtsgremium -
> unbedingt gewährleistet sein muss und zwar nicht nur hinsichtlich der
> Sperrlisten selbst, sondern vor allem auch der allenfalls im
> Zusammenhang mit solchen Sperren gesammelten Daten. Denn unserer
> Ansicht nach sind derartige Maßnahmen nur mit einem begleitenden
> Grundrechtsschutz zulässig und rechtfertigbar.
>
> Unter dieser Vorraussetzung, dass ein rechtsstaatliches Verfahren,
> eine strenge Handhabung und die Grundrechtskontrolle gesichert sind,
> stellen die vorgeschlagenen Maßnahmen einen adäquaten Eingriff in die
> Grund- und Freiheitsrechte dar und kann die Möglichkeit willkürlicher
> Zensur beseitigt werden.
>
> Unter diesem Gesichtspunkt stehen sich "Kinderpornografie" und
> "Meinungsfreiheit" auch nicht gegenüber. Das "world wide web" als
> Trägermedium für Inhalte muss mit denselben Garantien gesichert sein,
> wie alle übrigen Medien und Medieninhalte auch. Aber es kann dabei
> keinen Unterschied machen, mit welchem Medium ein tatsächlich
> verbotener und klar abgrenzbarer Inhalt transportiert wird:
> Kinderpornografische Inhalte sind in jeder Hinsicht und auf welchem
> Medium auch immer zu unterbinden - ganz gleich ob im Internet, auf
> DVD's, CD-ROM's, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc. oder im Rahmen
> von öffentlichen Veranstaltungen. Für jedermann/jederfrau ist
> beispielsweise unbestritten klar, dass der Verleiher oder die
> Verleiherin von Videokassetten oder DVD’s dafür zur Verantwortung
> gezogen wird, wenn kinderpornografisches Material weitergegeben wird.
> Für die Kinderpornografie ist außerdem noch zu betonen, dass es sich
> dabei nicht um Gesinnung oder Meinung handelt, sondern um eines der
> abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen, das unsere
> Strafrechtsordnung kennt.
>
> In diesem Zusammenhang ist unserer Meinung nach eben auch die
> Verantwortung der „KommunikationsmittlerInnen“ hervorzuheben und
> nicht bloß die Strafverfolgung der ProduzentInnen einerseits und
> KonsumentInnen andererseits. Denn die Vermittlung
> kinderpornografischer Inhalte trägt ebenfalls ganz wesentlich zur
> Aufrechterhaltung dieser in jeder Hinsicht zu verurteilenden
> Machenschaften bei und ist daher im Sinne eines umfassenden und
> wirksamen Opferschutzes genauso mit allen zur Verfügung stehenden
> rechtsstaatlichen Mitteln zu unterbinden.
>
> Die teilweise behauptete bloß temporäre Wirksamkeit, die
> Wirkungslosigkeit oder die Umgehungsmöglichkeiten der geforderten
> Maßnahmen sind aus unserer Sicht kein tragfähiges Argument dagegen,
> denn selbst wenn nur ein geringer Wirkungsgrad eintritt, bedeutet
> dies bereits einen kleinen und ganz wichtigen Erfolg gegen die
> Kinderpornografie. Internetsperren sind eine zusätzliche
> Handlungsalternative, aber eben weil dieses Thema so wichtig ist,
> wollen wir auch auf dieser Ebene Maßnahmen anregen. Wir nehmen auch
> das häufig geäußerte Argument, dass es schärferer Aktionen gegen die
> Serverbetreiber selbst etc. braucht, gerne zum Anlass dies künftig
> verstärkt zu fordern, damit nicht nur den Sperren, sondern vor allem
> auch der dauerhaften Beseitigung kinderpornografischen Materials
> durch Serverbeschlagnahmen etc. zusätzliches Augenmerk von den
> Sicherheitsbehörden geschenkt wird. Allerdings kann sich dies aus
> Österreichischer Sicht lediglich auf in Österreich befindliche
> Anlagen erstrecken, welche unserer Ansicht und unseren Informationen
> nach eher die Minderheit darstellen.
>
> Die Grünen Oberösterreich stehen daher weiterhin für umfassende
> Maßnahmen gegen Kinderpornografie und den Schutz der Opfer, aber auch
> für die Wahrung der Meinungsfreiheit und der verfassungsgesetzlich
> gewährleisteten Grundrechte überhaupt.
>
> Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen ist unsere Stellungnahme zu
> diesem Themenbereich trotz aller gebotenen Kürze etwas umfangreicher
> ausgefallen, nicht zuletzt, um der Komplexität und Vielschichtigkeit
> zumindest ansatzweise gerecht zu werden. Wir bitten dafür um
> Verständnis.