Jop, I'm loving it!
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Ach und danke Stephanie fürs Dreimalige Posten! Da hab ich gleich noch mehr zu tun juhu!
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Beiträge von Zentor
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Als österreichisches Unternehmen sind Sie an das österreichische Recht gebunden.
Zitat
§ 107 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF. BGBl. I Nr. 133/2005 (in der ab 1. März 2006 gültigen Fassung):Unerbetene Nachrichten
§ 107. (1) Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss.
(2) Die Zusendung einer elektronischen Post - einschließlich SMS - ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn
1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder
2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.(3) Eine vorherige Zustimmung für die Zusendung elektronischer Post gemäß Abs. 2 ist dann nicht notwendig, wenn
1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
4. der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat.(4) [Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 133/2005]
(5) Die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ist jedenfalls unzulässig, wenn die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann.
(6) Wurden Verwaltungsübertretungen nach Absatz 1, 2 oder 5 nicht im Inland begangen, gelten sie als an jenem Ort begangen, an dem die unerbetene Nachricht den Anschluss des Teilnehmers erreicht.
Strafmaß der Verwaltungsübertretung:
Eine Geldstrafe bis zu 37 000 Euro (§ 109 Abs. 3 Z 19-20 TKG 2003).mfg Oliver
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Kann man einfach mit einem hexeditor machen. z.B.
http://mh-nexus.de/hxd/ -
1. Verbatim
2. DeepBurner Free http://www.deepburner.com/?r=download
bzgl WinXP Brennfunktion: Ganz entschieden dagegen, sehr dubios das ganze
3. Neromfg Oliver
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Die Foren werden derzeit auch "Ausgeklappt" soweit ich das sehe. Nur bis zu einer Sublevel von 3, das ist nur zuwenig für die eigentlichen LVA-Foren. Sobald die Usergroups richtig funktionieren könnte man die Levels reduzieren (Die Anzeige beginnt z.B. bei "Grundstudium". Also, ja, es sollte nachher dann funktionieren.
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Es gibt noch einige Verwirrung bezüglich der neuen Forumsstrukturen. Bitte lest euch diesen Hinweis durch:
http://www.informatik-forum.at/showthread.php?t=46791
Bugreports bitte in die im Hinweis genannten Threads schreiben! Nicht hier! Hier bitte nur allgemeine Kommentare posten.
mfg Oliver -
Soweit ich weis gibt es bei RAR keine Sicherheitslücke. Es bleiben nur mehr Brutforce Methoden.
mfg Oliver -
Ich sag mal 40€
mfg Oliver -
Kommt auf deine Grafikkarte an, wenn sies nicht unterstützt kannst du nur entweder den Bildschirm oder den Beamer ansteuern.
btw, Bei mir ist die Umschaltkombination Fn+F7
mfg Oliver -
virtualDUB kanns z.B.
mfg Oliver -
Sers, vergiss es. Da gehts um SP1, wenn das Windows noch kein SP1 hat geht Windows Update nicht, und wo kann man auf SP1 bzw SP2 upgraden? Ja genau!
So siehts aus. Ich hab damals herumgesucht, dann das SP1 Update auf einer anderen Seite gefunden, dass installiert und danach ging Windows Update. Oder du ersparst dir den Ärger und kauftst dir beim LMZ WinXP SP2 um 5€.
mfg Oliver -
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Zitat von mtintel
Also ich habe wiederum gehört das man das NICHt machen soll, da es eben soooo fein ist das es wiederum wie schmiergelpapier reibt, nur halt eben in ner viel feineren art und weiße.
[...]
Ich persönlich verwende immer Wasser und ein Tuch.....
Falsch, ein Microfasertuch reibt zwar sehr wohl (Reibungsfreiheit gibt es in der Natur nicht, selbst Wasser "reibt") allerdings reibt ein Microfasertuch um vieles weniger als ein Textiltuch, wobei Papiertücher noch extremer reiben. Um beim Vergleich zu bleiben: Ein Textiltuch ist z.B. ein Schmiergelpapier mit Körnung 10 000 und ein Microfasertuch eins mit Körnung 1 000 000
mfg Oliver -
Hallo, das scheint an deiner Grafikkarte zu liegen, du kannst unter Windows den aktiven Bildschirm bestimmen, dieser hat dann die vollen Informationen.
mfg Oliver -
Versuch mal deine Temporary Internet Files zu löschen, deinen Temp ordner zu leeren und schau mal nach ob bei "View Page Source" sich der Editor öffnet oder ob nichts passiert.
mfg Oliver -
Bitte keine Doppelpostings erzeugen (siehe Forumsregeln)....
merged.
mfg Oliver -
Frag dich mal was passiert wenn zufällig deine HDD crashed, dann musst du auch alles neu machen, dauert ja nicht lange und am besten wenn man nach wenigen Tagen damit zufrieden ist, ein Image davon erstellen.
mfg Oliver -
So wie sich das anhört hast du noch nie formatiert, mach mal eine Frischzellenkur und installiere dann professional
mfg Oliver -
Was heißt überhaupt kommt? Es ist schon drausen und einen Releasetermin für Europa gibt es auch (5. Mai).
mfg Oliver