die praktischen auswirkungen werden eher gering sein (auch, weil nur die ersten 20, die sich bewerben, die studiengebühren zurückbekommen); es geht hier eher darum, ob solche maßnahmen überhaupt sinnvoll/unterstützenswert sind.
Beiträge von mdk
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http://derstandard.at/?url=/?id=2966583
was ist eure meinung dazu? sind solche maßnahmen abzulehnen/zu unterstützen? machen sie überhaupt sinn?
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Fuer was verwendest du die Taste, dass du sie nicht entbehren kannst?
die taste gibt es sowieso weiterhin, es fehlt nur das apple-logo (das andere logo auf der taste, [Blockierte Grafik: http://2aday.files.wordpress.com/2007/08/command_key.jpg], bleibt gleich).
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ja und wenn mir ein computer gefällt kauf ich mir schon eher den als wenn er mir nicht gefallen würd, machen denk ich die meisten so!
mir ist es völlig egal, wie ein computer/laptop aussieht, solange er die eigenschaften hat, die ich will und das tut, was ich will.
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wenn ich es mit der datenträgerverwaltung aufmache kommt fehlerfrei und als dateisystem RAW
RAW = kein dateisystem. ein dateisystem verschwindet nicht plötzlich, genausowenig lässt sich ein datenträger plötzlich nicht neu formatieren. alles deutet auf einen gerätedefekt hin, auch wenn die datenträgerverwaltung "fehlerfrei" meldet.
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ich habe es schon an mehreren pc's ausprobiert. was kann denn da defekt sein. kann es sein das irgendwas gelöscht wurde. der mp3 player gehört dem sohn meines freundes. kann man aus versehen was löschen??
ich tippe eher auf einen hardwaredefekt. "nicht formatiert" bedeutet, dass er kein win-kompatibles dateisystem findet. allerdings: selbst wenn du den mp3-player mit irgendeinem anderen dateisystem formatiert hast (wie auch immer du es anstellst), sollte es nach der nächsten formatierung mit einem win-kompatiblen dateisystem funktionieren. aber da die formatierung mit einem fehler abbricht, klingt es eher nach einem defekten usb-port (ausgeschlossen, da es an mehreren PCs nicht funktioniert) oder nach einem gerätedefekt.
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probier es einmal an einem anderen PC, wenn es dort auch nicht geht, wird wohl der MP3-player defekt sein.
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sorry, aber was ist denn ein häufchen lurch?
staub, dreck, ...
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blind guess: hast du schon überprüft, ob im BIOS onboard-sound nicht deaktiviert ist?
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Zitat von http://www.meinwebworker.de/index.php?rubrik=magazin&thema=rechtschreibung
Im Internet ist Deutsch eine Fremdsprache. Die rechtscheibliche Wüste lässt Zeichensetzung, Groß- und Kleinschreibung oder Satzbau sprichwortlich im Sand aus 0 und 1 versinken. Doch gehört korrekte Rechtschreibung nicht auch im Netz zum guten Ton?...
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deshalb wollt ich fragen, obs vielleicht irgendwo eine beispielsammlung von alten eprog-angaben gibt (meine hab ich leider irgendwie verschlamt)ein paar alte gibt es hier: http://eprog.kosos.net
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Kann mir bitte jemand sagen, wieso ich beim Thunderbird keine Empfangsbestätigungen erhalte, obwohl ich eine anfordere?
Ich habs jetzt ein paar Mal mit einer anderen Adresse von mir probiert, aber dieses Bestätigungskastl ist kein einziges Mal erschienen :confused:deaktiviere einmal alle extensions und überprüfe, ob das problem noch immer auftritt. wenn nein, aktiviere/deaktiviere so lange extensions, bis du die isoliert hast, die den fehler verursacht.
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Natürlich war das Absicht!!!!! Wie hätte er sonst reagieren sollen wenn die Kacke eh schon am dampfen ist. Da sagt man logischerweise, dass man es nicht gewusst hat. Seine Art zeigt, dass es sich hier um einen etwas älteren Menschen handelt, der die Software von einem Zwischenhändler bekommen hat und es für viel Kohle weiterverkaufen wollteJ
Da man die DVD einfach brennen kann und nicht registrieren braucht, hat er sich gedacht ……….wie kommst du darauf, dass es ein älterer mensch ist? könnte ja auch zB ein student sein.
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Hallo??? Wie kann das ein FEHLER sein? Wenn man ein Stück software um 10€ erwirbt und um mehrere 100 Euro weiterverkauft? Sowas kann man doch nicht unabsichtlich machen.... :sudern: :hewa:
klingt nach "herr richter, ich habe ihn unabsichtlich mit der pistole bedroht, dabei wollte ich mir doch nur ein bier aufmachen".
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laut ebay ist es verboten, akademische versionen einer software zu versteigern:
http://pages.ebay.at/help/policies/software.html
Zitat
Akademische Software / Schulversionen
Diese speziellen Versionen von Software werden generell nur an Studenten, Lehrkörper oder Bildungsanstalten verkauft.
eBay kann nicht überprüfen, ob die Verkäufer zum Verkauf autorisiert sind und die Käufer die Berechtigung zum Kauf solcher Software besitzen. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer laufen Gefahr, Urheberrechte zu verletzen, wenn Sie sich nicht an die Lizenzvereinbarungen halten. Aus diesem Grund ist der Handel mit akademischer Software und Schulversionen bei eBay untersagt.der handel mit software alleine ist nicht verboten, aber der mit akademischen versionen schon.
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Generisches Femininum?
also dass ragy das generische femininum verwendet, wäre mir neu.
Zitat von peszi_forumIst es überhaupt erlaubt auf ebay Programme zu verkaufen bzw. anzubieten die z.B. auf CD`s sind?
nein, nur welche auf disketten.
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seit wann ists eigentlich eine frau?
nicht falsch verstehen, will keine erneute genderdiskussion anfechten, wollte nur wissen, ob ich was verpasst habe[...]die userin[...]
davor gibt es keinen verweis darauf.
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was ich nicht verstehe: wozu verbreitet man auch noch links zu dem verkäufer?
so macht man doch auch noch werbung dafür?ich glaube nicht, dass irgendein student das kauft, wenn es dieselbe software im LMZ um das zehnfache oder mehr günstiger gibt.
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dann übersetz wörtlich...zufällige/zufallsbasierte NN.
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kann ich nicht zustimmen!
anders formuliert, würde deine aussage heißen müssen: "die werbung muss keine info enthalten, muss nicht informativ sein, ist nicht an wahrheitspflicht gebunden, sie darf verarschen und manipulieren wie sie will, weil die menschen die immer das gegenteil des werbeinhalts glauben sind die wahren denker".gratuliere, du hast es erfaßt.
Zitatumgekehrt, wenn one (oder sonsteiner) behauptet: damit surft ihr mit 7,2 Mbit dann MUSS MAN IMMER damit surfen können.
tut one aber nicht.
Zitatsorry, aber die werbung ist es, die geändert gehört. also die werbemethoden. es müsste gesetzlich geregelt werden, dass die werbung nur mehr das behaupten darf, was das beworbene produkt auch einhält.
wenn die werbung behauptet: "mit diesem produkt können sie bis zu 7,2 MBit erreichen" dann MUSS das produkt 7,2 erreichen. IN AUSNAHMEN darf das produkt mal nicht die 7,2 erreichen. aber wenn die werbung diese zahl bringt, dann muss diese zahl zumindest in 95% der fälle und der zeit zutreffen.nein. "bis zu X" heißt: im besten fall kann X erreicht werden, die technologie unterstützt das. nicht mehr und nicht weniger.
Zitatwenn die anbieter eh wissen, dass sogar 1,8 MBit kaum erreicht werden, dann müssen sie das angeben. von mir aus soll man sie in diesem konkreten fall (mobildes breitband) dazu zwingen, die durchschnittliche geschwindigkeit zu bewerben. wenn die 7,2 technisch möglich sind, aber real nicht eintriffen, dann MUSS der betreiber solche angaben unterlassen.
wieso? es stellt trotz allem noch eine obere grenze dar.
Zitatso miese tricks wie die worte "...bis zu..." müssen verhindert werden. (ihr versteht was ich meine, ich kanns irgendwie net besser formulieren )
wer der werbung glaubt und das kleingedruckte nicht liest, ist selber schuld. caveat emptor.
Zitatwas soll das überhaupt heißen "die leute müssen denken lernen"?? ich möchte eine zeitschrift aufschlagen und darauf vertrauen können, dass die angaben stimmen.
und ich möchte darauf vertrauen können, dass kein mensch lügt. träum weiter.
Zitatund wenn diese eben nciht stimmen oder nur fiktiv zu erreichen sind, dann muss ich zurücktreten können vom vertrag.
entweder sie sind theoretisch erreichbar, dann nicht, oder sie sind es nicht, dann schon.