Beiträge von michi204

    naja aber in internet security lernst du auch nicht wie man jetzt zugriff auf bankkonten kriegt ...

    man merkt im normalfall schon ob hinter irgendwelchen informationen kriminelle energie steckt... ist in dem fall natürlich fragwürdig wie kampi schon aufgezeigt hat

    wer beurteilt das? da die definition des entsprechenden paragraphen äußerst schwammig ist, kann man super leute einsperren, die gerade unbequem sind..

    und was noch dazu kommt: möglicherweise wäre die hier erwähnte wissensübertragung gar nicht im rahmen der behaupteten straftat zu sehen (extrembeispiel: experte bringt den bösen bei wie sie ihren computer bedienen, und sie verbreden sich dann per mail zu ihrer straftat), aber über das virtuelle konstrukt der kriminellen vereinigung würde die person trotzdem hineingezogen.

    lg

    Na ich seh das überhaupt nicht so. Lass dir z.B. einmal einen Installateur ins Haus kommen. Kommen meistens zu 2 und wenn du ein Glück hast ist der 2te ein Lehrling (war bei mir einmal so). BAMMMM OIDA! Schon bist du deine guten 100 Euro (Material noch nicht eingerechnet) los für eine Stunde Arbeit. 7 Euro/Stunde sind schlichtweg eine Frechheit.

    der unterschied ist, dass installateur ein reglementiertes gewerbe ist und du dir dort die leute nicht aussuchen kannst :) bzw. alle die du dir aussuchen kannst das gleiche verlangen werden, wenn du nicht gerade wen kennst der es schwarz macht. bei der homepage gibt es eher wen, der es billiger (natürlich nicht unbedingt besser) macht, und das drückt den preis.

    lg

    hui, langsam wird es aber gefährlich.. falls euch jemand, der möglicherweise tiere gern haben könnte, technische fragen stellt, auf keinen fall antworten :distur:

    http://derstandard.at/fs/12444603796…ausdurchsuchung
    beim orf klingt es wieder ganz anders.. http://wien.orf.at/stories/367712/
    die presse berichtet überraschenderweise gar nicht darüber.

    insgesamt bleibt ein unangenehmer beigeschmack :( vor allem, da schon so viel zeit seit den ersten hausdurchsuchungen vergangen ist und noch immer niemand angeklagt wurde.

    lg

    Mit deinem Bildungsstand müssen sie bei Werkvertrag schon >20€ auslegen...

    einen ferienjob mit >20 habe ich bisher noch nicht gesehen (außer bei einflussreichen eltern im betrieb). üblicherweise wird so halt versucht, billige arbeitskräfte für kleinere projekte zu bekommen. und wenn mkdigital es nicht macht, finden sie 20 andere. ich finde es auch total frech, dass immer wieder werkvertraglern die arbeitsbedingungen von angestellten aufgezwungen werden.

    lg

    bevor hier lauter tipps für das deployment eines störprogramms herumschwirren:

    § 126b StGB
    § 126c StGB

    ich bin dafür, solche dinge hier nicht im forum zu diskutieren. wir sind ja keine ausbildungsstätte für möchtegern-hacker. wer solche scherzchen privat treiben möchte, kann sich ja selbst mit den nötigen technischen grundlagen beschäftigen.

    lg,
    michi

    also bitte, wir sprechen vom strafrecht

    Zitat

    Na doch aber das Tor schließt sich von selbst wieder also kommt man ohne Schlüssel nicht rein außer man klettert über den Zaun.
    Und da unbefugte keinen Zutritt haben ist es Hausfriedensbruch

    hast du den paragrafen (§109) überhaupt gelesen? wenn jemand über einen zaun klettert oder durch vorspiegelung falscher tatsachen geöffnet bekommt, hat er wohl noch keine gewalt angewandt oder angedroht. nicht dass es damit legal wäre, aber er ist halt nicht gleich ein verbrecher nur weil er sich unbefugt im haus aufhält. oder bist du der meinung, dass er für seine tat ins gefängnis sollte?

    lg

    Unser Heimleiter war heute schon auf der Polizei und hat die Anzeige gemacht. Sie wissen sogar wie der Typ heißt :) Unser Heimleiter hat der Polizei auch gesagt das der Privatgrund auch eindeutig durch Schilder gekennzeichnet ist und deshalb sagte der Polizist das es eindeutig Hausfriedensbruch ist.

    das ist mangels gewalt kein hausfriedensbruch (der typ hat ja vermutlich kein fenster eingeschlagen, um ins haus zu kommen). auch nicht landfriedensbruch. siehe StGB:

    http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10002296

    ich denke da eher an besitzstörung, was meines wissens mit einer (privatrechtlichen) klage bekämpft werden kann.. was die polizei jetzt da genau machen will weiß ich nicht.

    lg

    Die Inskriptionsbestätigung wird nicht genügen!

    Sie werden gefühlsmäßig einen 'Sozialversicherungsauszug mit Bemessungsgrundlage' verlangen.

    ich habe jetzt extra nachgesehen.. ich habe damals gar nichts mitgeschickt, nur einen brief.

    ja ich glaube auch dass das bußgeld heißt. organstrafe ist es iirc wenn ein organ (zb polizist) die strafe verhängt hat.

    Sorry, aber der Grund "Student" is lächerlich.
    Ein Grund für Strafmilderung wäre für mich zB. dass ich am Weg ins Spital war, weil die schwangere Frau am Beifahrersitz gerade ihr Kind bekommt oder sowas. Aber nur weil man kein Geld hat is man bei Geschwindigkeitsübertretungen genauso straffällig wie ein Millionär in seinem Bentley. Ich will ja nicht klugscheissen, und bin auch nicht so der Freund von Geschwindigkeitsbeschränkungen ;), aber da würde ich mir nen gscheiteren Grund ausdenken. Erstvergehen wäre da die bessere Begründung. Du kannst ja auch statt des Geldes ein paar Stunden in Häfen gehen, hehe...

    ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum du das lächerlich findest. "student" ist ja nicht der grund, sondern das geringe einkommen, welches du mit deinem studium begründest und mit der inskriptionsbestätigung glaubhaft machst.

    ideal wäre generell für jedes vergehen eine strafe in % des einkommens, was aber nicht realistisch (overhead) ist. auf antrag das einkommen zu berücksichtigen ist aber bestimmt kein fehler.

    und die ersatzfreiheitsstrafe gibt es nur bei uneinbringlichkeit der geldstrafe, iirc. EDIT: sorry das wurde ja bereits geschrieben.

    Die 10% werden nur fällig, wenn du gegen die gesamte Strafverfügung Einspruch erhebst. Nicht jedoch, wenn du nur gegen die Höhe Einspruch erhebst. Damit wird allerdings die Strafverfügung auch rechtskräftig.

    würde mich den empfehlungen meiner vorposter anschließen: einspruch gegen die höhe wg. niedrigen einkommens, vielleicht noch eine inskriptionsbestätigung beilegen. zwei meiner verkehrsstrafen wurden so etwa um die hälfte herabgesetzt, allerdings ging es da um ungefährliches falschparken ;)

    lg,
    michi

    ganz besonders schlimm finde ich bei dieser verurteilung, dass die verhältnismäßigkeit wieder einmal bis aufs äußerste verbogen wird. 1 jahr unbedingt bekommt man doch üblicherweise für kleine verbrechen, nicht für urheberrechtsverletzungen, die im allgemeinen keine verbrechen sind (ich denke das ist ein sehr wichtiger punkt).

    ganz entscheidend ist, dass beim illegalen verbreiten von urheberrechtlich geschütztem material, niemandem etwas weggenommen wird, es entsteht nur ein potentieller schaden, wenn viele leute sich nicht mehr das original kaufen. ich glaube aber nicht, dass man die höhe dieses schadens irgendwie nachweisen kann, und damit halte ich die ganze argumentation in solchen fällen für stark verzerrt.

    eine geldstrafe hätte ich in diesem fall zumindest irgendwie verstanden, auch wenn ich nicht wüsste, wie man deren höhe bemessen hätte sollen. eine freiheitsstrafe ist aber ein ganz anderes kaliber (ich erinnere daran, dass es hier keine "opfer" im klassischen sinne gibt, und auch keinen unmittelbaren, klar beweisbaren zusammenhang zwischen der "tat" und dem nicht einmal genau bezifferbaren schaden), und ich war ehrlich gesagt etwas entsetzt, als ich davon gelesen habe. geht man dann demnächst auch gegen den google-vorstand so vor, weil man mit google torrents bzw. torrent-suchseiten findet? bzw. was, wenn man sie nach diversen abmahnungen nicht mehr findet? wo ist die grenze der freiheit, wie wir sie im internet gewohnt sind, und soll sie wirklich von lobbyisten großer konzerne bestimmt werden, um deren gewinne zu maximieren?

    lg

    außer sie kommen mit einem durchsuchungsbefehl

    die fernmeldebehörde (nicht der gis-mensch) darf auch ohne einen solchen hinein. allerdings dürfen sie sich nur umsehen, und nichts durchsuchen. und bitte, wegen der gebührenpflicht oder kirchenbeitrag oder so bekommt hoffentlich niemand in diesem land einen durchsuchungsbefehl.

    ich glaube die rechtsgrundlage dafür ist § 144 BAO. oder falls die gis-gebühr da nicht drunter fällt gibt es irgendwo eine ähnliche bestimmung.

    lg

    hallo,

    schreib doch ein wenig was du davor so gemacht hast, vielleicht kann man dir dann konkretere antworten geben. ein kompletter neueinstieg ist sicher nicht leicht, und man benötigt schon ein paar jahre erfahrung in einem fachgebiet, um für arbeitgeber attraktiv zu wirken (erstsemestrige studenten zb bekommen ja auch selten gute jobs).

    lg

    wenn ich mir jeans, hose, t-shirts, schuhe kaufe frag ich immer "könn ma da was mim preis machen?"
    je nachdem zwischen 3 und 10% sind fast immer drin

    konkret probiert habe ich das zb bei vögele, zara, c&a in jeweils freundlich-hartnäckiger art, und das auch nicht beim kauf von 1 paar socken, sondern schon größeren einkaufssummen. beantwortet wurde das jeweils in form von teils ungläubigen blicken der verkäuferinnen sowie mit kategorischer ablehnung.

    lg

    nicht manchmal, IMMER, versicherungsprämien sind immer verhandelbar ;)
    da muss man sagen...frechheit siegt. ist übrigens in so gut wie jedem kaufhaus ähnlich (auch ohne kundenkarte)

    was genau meinst du mit kaufhaus? in möbelhäusern zb habe ich schon mehrmals einen nennenswerten preisnachlass erreicht, aber bei kleineren artikeln versuche ich das mittlerweile gar nicht mehr. ich glaube dass zb bei kleidung die spannen nicht so hoch sind und du als einzelkunde auch nur eine geringe verhandlungsmacht hast.

    lg