Beiträge von Jensi

    LOL. Laut Ansage 2 brauchen die "Spaces", um sich "expressen" zu können, und dann schmierns einfach ein paar Anarchisten-Symbole und unleserliche oder unverständliche Wortfetzen hin?

    Das ist genau das gleiche, wie wenn ein Hund gegen eine Laterne pinkelt, um "ich war hier" zu zeigen. Nicht um irgendeine Philosophie zu transportieren.

    Beispiel Rückflug Ägypten: Alter Mann quält sich aus der Sitzreihe, davor lehnt sich ein Kind zurück und kickt ihn um. Mutter des Kindes zum alten Mann: "jo kennans nix sogn wenns aufstengan??"


    Typisches Verhalten, wenn sich jemand seiner Schuld bewußt ist, aber nicht zugeben will, daß der Fehler auf seiner Seite liegt. Dann schiebens die Schuld lautstark auf den anderen, obwohl beide genau wissen, wer im Recht ist. Anscheinend habens dann das Gefühl, ihr Gesicht gewahrt zu haben.

    Die Raucher wissen ja auch genau, daß sie die Nichtraucher mit ihrem Verhalten überfahren, aber der Status Quo ist halt bequemer für sie und deshalb tuns nach außen hin so, als ob die Nichtraucher die wären, die unvernünftige Forderungen stellen.

    Ich mach meine Backups mit rsnapshot, das legt bei jedem Aufruf einen Snapshot an, der mit dem vorherigen verglichen wird, wobei nur die geänderten Dateien neu kopiert werden (die anderen werden hard links). Eigentlich müßte dadurch von einer Datei, die im Backup kaputt ist, beim nächsten Snapshot eh automatisch wieder die aktuelle Version neu gespeichert werden.

    (Und wenn Du Diplomarbeit schreibst kann 1 Tag Verlust schon verdammt viel sein, wenn Du am Vorabend ein Backup gemacht hast und am Nachmittag geht die Platte ein).


    Deshalb sync ich ja mehrere Rechner - das mach ich immer spätestens, wenn ich einen Rechner verlasse (dauert ja nur ein paar Sekunden). Damit hab ich den aktuellen Zustand immer redundant gespeichert.

    Für Backup von Daten wie Diplomarbeiten etc. ist ein Backupintervall von 24 h eh lang, da verwend ich sowas wie 3 oder 6 h bei automatischen Backups.

    Ich sync einfach meine ganzen Daten mit unison zwischen drei Rechnern, und die wichtigsten Sachen (also nicht gigabyteweise) noch auf zwei Remote Server.

    Auf einem der drei Rechner und einem der Remote Hosts laufen dann noch zusätzlich automatische Backups.

    Was einem als Homeuser ein RAID bringen soll, versteh ich ja bis heute nicht. Das ist eh kein Ersatz für ein separates Backup, weil einem theoretisch irgendein fuckup vom RAID-System die Daten auf mehreren redundanten Platten kaputtmachen kann, und die paar Stunden Downtime, eine neue Platte zu kaufen und die Daten vom Backup da wieder einzuspielen, sind im Gegensatz zu einer Firmenumgebung ja daheim ziemlich wurscht... eigentlich erhöht man da nur den Wartungsaufwand, weil man zumindest statistisch öfter mit kaputter Hardware konfrontiert sein wird.

    Und dass sich einige Nichtraucher wegen einem einzigen Raucher den Qualm antun, ist zwar leider oft richtig, aber keine Angelegenheit, die der Staat regeln sollte.


    Na ich find schon. So kontaminiert einer alles und sagt süffisant grinsend "gehts halt woanders hin, wenns euch stört".

    Ob das wohl genauso akzeptiert würde, wenn Leute bei jedem Lokalaufenthalt unentwegt auf den Tisch gacken und den anderen sagen "wenns euch zuviel stinkt, gehts halt raus"? "Warum soll ich aufs Häusl gehen zum gacken, mich störts ja nicht! Laßts mir meine Freiheit!"

    Wuerde aber einen Schritt weiter gehen und generell Lokale verbieten. Die sind so laut, aggressiv, und wenn mir spaet in der Nacht die Ohren pfeiffen oder jemand eine auf die Goschn haut, dann ist nicht selten ein Lokal daran schuld!


    Während es ruhige Lokale genauso gibt wie laute, aggressive, gibt es so gut wie keine Lokale mit Rauchverbot.

    Es braucht ja in einer Gruppe nur ein Raucher dabeisein, der motzt dann in einem Nichtraucherlokal so viel herum, daß alle anderen "aus Rücksicht" nachgeben und sich wieder nolens volens einstinken lassen, weil sie nicht jedesmal beim Ausgehen wieder rumstreiten wollen.

    Daher traut sich ja kaum ein Wirt, ein Rauchverbot in seinem Lokal zu installieren, weil die Raucher die Nichtraucher mehr oder weniger mitziehen in die verrauchten Buden.

    Was soll die Frage ? Es ist nicht korrekt und kanns auch nie sein...
    Oder wie sollte deiner Meinung nach das "korrekte Gutachten" aussehen ? Hast echt lust dir über so Revisionistische Fragen gedanken zu machen ? Normalerweise wird so Wortglauberei ja von den Revisionisten selbst nur zu gern betrieben, Welche Schräubchen am Gutachten kann man drehen das dieses doch stimmt und der Holocaust doch nicht so stattgefunden haben könnt ?

    Solche Fragen könnens ja wohl net sein !!!

    Es verstösst gegen das Verbotsgesetz und gleichzeitig gegen StgB: § 288. (1) Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    KEINEN FUßBREIT DEM FASCHISMUS!


    Was isn mit Dir los? Ist jetzt Fragen und Nachdenken auch schon faschistisch und verboten? Überzeugt mich wieder mal davon, daß nicht nur die am rechtsäußeren Rand deppert sind, sondern auch die am linken.

    Du wirst wahrscheinlich eh nicht vernünftig drauf eingehen können, aber ich verdeutliche nochmal meine Frage:

    Hypothese: Irgendjemand erstellt nach bestem Wissen und Gewissen ein Gutachten (das hat jetzt nix mit irgendeinem konkreten Gutachten von irgendeiner konkreten Person zu tun), in dem er zu dem Schluß kommt, daß da oder dort nicht x Menschen getötet werden konnten, sondern nur x-1.

    Überlegung: Wenn er das veröffentlicht, verstößt er gegen das Verbotsgesetz?

    Dipl.-Ing. Walter Lüftl beklagt nun, daß er solche Gutachten seit 1992 nicht mehr erstellen darf. Das novellierte Verbotsgesetz 1945 stellt in ' 3h das Leugnen oder grobe Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermords (die "Auschwitzlüge") unter Strafe. Er käme mit solchen Gutachten aber vermutlich auch mit ' 288 StGB 1974 in Konflikt. Das Strafgesetz stellt das Erstatten falscher Gutachten unter Strafe.


    Also wenn das Gutachten korrekt wäre, dürfte er es dann veröffentlichen oder nicht?

    Wenn man etwas weiß, bei dem man eben mit ziemlicher Sicherheit von Strafbarkeit ausgehen kann, und man zeigt es nicht an, klingt das für mich schon nach "der Verfolgung entziehen". Aber IANAL.


    Wenn man der Meinung ist, daß das Nichtanzeigen von Straftaten bereits Begünstigung ist, müßte man eigentlich selber jeden wegen Begünstigung anzeigen, von dem man weiß, daß er von einer Straftat weiß, diese aber nicht angezeigt hat... weil man sich ja sonst selber der Begünstigung schuldig machen würde, indem man den Begünstiger begünstigt :)

    Da kann ich nur hoffen, daß das nicht so ist. Und daß "Unwissen schützt vor Strafe" nicht auch an sich Unbescholtene trifft, die Straftaten von anderen mangels juristischer Bildung nicht erkennen konnten. Das wäre schon ein sehr großes Problem.

    Gegenfrage, bevor ich es für heute sein lasse: Kann es dem "Hausherrn" juristisch auf den Kopf fallen, wenn er in "seinem" Haus strafrechtlich relevante Vorgänge duldet? IANAL, aber ich vermute ja.


    AFAIK sind nur Behörden etc. zur Anzeige von Straftaten verpflichtet; Bürger können zwar, aber Pflicht besteht dazu glaub ich nicht...

    (würd ja auch Sinn ergeben: Wer kennt schon die Gesetze so genau, daß er jede Handlung zuverlässig auf ihre Strafbarkeit einschätzen kann?)