Regelung für Nachtragstests

  • Eine Frage zum UniversitätsGB. Weiß jemand, wo im Gesetzbuch Nebentermine bzw. Nachtragstesttermine geregelt werden?

    Meine Freundin macht gerade eine höllische Vorlesung an der WU und der Professor meint, er gibt keine Nachtragstermine und wenn man bei der Hauptprüfung durchfällt, muss man ALLE Hausübungen, Übungstests machen, usw. Es hört sich wie Algodat an, aber hier ist das Punkteschema etwas anderes.

  • Um welche Lehrveranstaltung geht es denn? Und was ich weiß, gibt so eine Regelung mit den Nachtragsterminen nur auf der TU, auf der WU gibt es da nichts. Auch im Universitätsgesetz 2002 (das "Universitätsgesetzbuch", in dem solche Sachen geregelt sein müssten) steht nichts.

  • Ich glaube, dass es Mikroökonomik ist, aber ich bin nicht 100% sicher. Aber danke für die Antwort, WolfB.

    Ich fürchte da wird ihr nichts anderes übrig bleiben als es (bei wem anderen, da gibt es ja eh einiges an Auswahl) nochmal zu machen. Vl gibt's das dieses ja auch in der Winteruni.

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