Gehalt nach IT Kollektivvertrag

  • Hallo!

    Ich habe vor 2 Jahre bei einer Firma angefangen Vollzeit zu arbeiten. Da wurde mir gesagt, dass ich eine Spezielle Tätigkeiten (ST2) machen würde, jedoch ein Berufseinsteiger bin (weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in dieser Stufe) , deswegen werde ich bloß als ST1 bezahlt.
    Meine Frage ist folgende: Nach einem Jahr, habe ich 3 Jahre Berufserfahrung. Da werde ich dann ja von ST1 -> ST2 kriegen. Werde ich aber auch von Einstiegsstufe in die Regelstufe steigen? Oder muss ich dann ab ST2 wieder 3 Jahre warten, bis ich meine nächste feine Gehaltserhöhung kriege?

    Viele Grüße,
    Baws

  • Ich habe vor 2 Jahre bei einer Firma angefangen Vollzeit zu arbeiten. Da wurde mir gesagt, dass ich eine Spezielle Tätigkeiten (ST2) machen würde, jedoch ein Berufseinsteiger bin (weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in dieser Stufe) , deswegen werde ich bloß als ST1 bezahlt.

    Ich bin kein Jurist, aber meiner Auffassung nach geht das so nicht. Wenn du eine ST2-Tätigkeit ausübst, musst du in ST2 eingereiht werden. In ST2 gibt es keine Berufseinsteiger-Kategorie, daher bist du zumindest in der Einstiegsstufe.

    Das bedeutet, dass du die letzten zwei Jahre falsch eingereiht warst und möglicherweise viel zu wenig Gehalt ausbezahlt bekommen hast. Eventuell kannst du den Differenzbetrag zwischen ST1/Berufseinsteiger bzw. dem, was dir bezahlt wurde, und ST2/Einstiegsstufe nachfordern. Da das nicht so wenig Geld ist, würde ich mich da an deiner Stelle auf jeden Fall erkundigen, ob und was man da machen kann (Arbeiterkammer?).

  • "Für Arbeitnehmer, die weniger als 36 Monate einschlägigeBerufserfahrung im Sinne der Tätigkeitsbeschreibung nach ST1 oderST2 verrichten oder verrichtet haben, kann eine Einstufung in ST1erfolgen. Nach spätestens insgesamt 36 Monaten (unterBerücksichtigung von einschlägigen Vordienstzeiten) ist festzustellen,ob infolge der überwiegenden Tätigkeiten im Sinne derTätigkeitsbeschreibung ST2 eine Umreihung nach ST2 durchzuführenist." - wko: https://www.wko.at/Content.Node/b…015_final_3.pdf

    Meine Tätigkeit: Analyse: Anwendung/System/Datenbank

    In meinem Vertrag steht jedoch nur ST1 (gerade nachgeschaut). Jedoch hat mir mein Chef mal ST2 gesagt..

  • Geh zur AK. Schreib Dir alles, was Du dringend wissen willst, auf. Du kannst ein kurzes Gespräch mit einem hauseigenen Juristen führen. Wenn Du mehr Fragen hast, kannst Du an der Information auch einen Termin mit einem Juristen vereinbaren. Der kann Dir einige Dinge vor- und durchrechnen und einen Brief für Dich aufsetzen. Solange Du jedoch noch nicht gekündigt bist, ist Dein Fall nicht hochprior und es kann schon sein, dass Du ein gutes Monat auf den Termin warten musst. Also würde ich mich darauf auch gut vorbereiten.

    Ein schreckliches Schicksal ist es fürwahr,
    ein Blinder zu sein in der Sehenden Schar,
    noch schrecklicher ist es, das muss ich verkünden,
    der Sehende zu sein unter lauter Blinden.
    Ein böses Los, wenn vom Schicksal geschickt ist,
    dass unter Vernünftigen einer verrückt ist:
    noch schlimmer ergeht es dem gänzlich Zerknickten,
    der einzig normal unter lauter Verrückten!

    Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. :engel:

  • Wurde ein Beitrag von mir in diesem Thread gelöscht? Offenbar teilt jemand nicht meinen Sinn für Humor. Interessant aber, dass ich auch keine PM von einem Admin deswegen erhalten habe.

  • Entschuldigung, Adok,

    pm war im Kommen.

    ja, der Beitrag wurde entfernt.

    Der Beitrag ist meiner Meinung nach weder lustig, was nichts zur Sache tut, noch beantwortet es die Frage des Threaderstellers konstruktiv.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

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