Diese Stelle wurde bereits vergeben.
IT Administrator (m/w) Teilzeit
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- Geringfügig
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AVORIS GmbH -
16. Juli 2015 um 12:55
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[strike]Die unkonkrete Angabe "Marktgerechte Entlohnung" ist nicht legal. Bitte um konkrete Gehaltsangaben.[/strike]
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Sofern es ein echter Werkvertrag ist, ist das legal.
Das Gesetz bezieht sich auf klassische Dienstverhältnisse. -
Gut dann nehm ich meine Aussage zurück, danke für die Info
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Hallo Poster! Danke für eure Anregungen. Wir haben bewusst keine konkrete Entlohnung angegeben, da unserer Meinung eine solche Angabe nicht unproblematisch ist. Die Entlohnung ist natürlich stark von der Qualifikation und dem endgültigen Verantwortungs- und Aufgabenbereich abhängt, die der Interessent tatsächlich übernehmen will und kann. Und das kann man erst festmachen, nachdem sich die beiden Parteien in einem Bewerbungsgespräch kennengelernt haben.
Trotzdem werden wir eine absolute Untergrenze (ählich Kollektivlohn) dem Inserat hinzufügen, ohne das aus rechtlichen Gründen zu müssen, um möglichst viel Transparenz für die Bewerber zu schaffen.
Beste Grüsse vom AVORIS Team
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