• Ahoi dem Forum,

    Ich hoffe ihr könnt mir in Bezug auf die Wohnbeihilfe helfen. Beziehe seit ich studiere Beihilfe. Nun ist allerdings mein Stipendium ausgelaufen und ich kann das Mindesteinkommen nicht durch Lohnbestätigungen nachweisen, da ich im Moment nur mit 7 Stunden geringfügig Beschäftigt bin. Nun will die MA 50 meine Kontoauszüge der letzten Monate sehen, da ich Unterstützung von meinem Vater erhalte und diese anscheinend auch zum Einkommen zählt. Diese Unterstützung seitens meines Vaters bekomme ich schon seit Studienbeginn bzw. Beginn meines Bezuges der Wohnbeihilfe, diese habe ich allerdings nie angegeben, nicht gewusst, dass das auch zum Einkommen zählt.
    Kann es mir jetzt passieren, dass die MA 50 rückwirkend Kontoauszüge der letzten 3 Jahre will um zu checken ob ich auch da schon Unterstützung von meinem Vater erhalten habe und im schlimmsten Fall rückwirkend Geld zurückfordern?

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen,

    Mit freundlichen Grüßen,

    Smoooth

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