Systemraummanager_in, Zentraler Informatikdienst (ZID), TU Wien

  • Eine Stelle für eine_n Systemraummanager_in (Vollzeit) im Zentralen Informatikdienst (ZID) der TU Wien
    ist ab ca. Mitte Februar 2017 zu besetzen: (Kennzahl 020/01-03/2017)

    Ihr Profil:

    - Abgeschlossene HTL mit Schwerpunkt Elektrotechnik oder vergleichbare Ausbildung
    - Kenntnisse in Aufbau und Betrieb von Serverräumen, Strom- und Klimaversorgung
    - Kenntnisse in Aufbau und Betrieb von Serverhardware
    - Basiskenntnisse in IT-Verkabelungstechnologie
    - Idealerweise verfügen Sie über erste Führungserfahrung

    Ihre Aufgaben:
    - Planung der Durchführung an Umbauarbeiten der Serverinfrastruktur
    - Planung und Dokumentation des Aufbaus von Dokumentationssystemen
    - Erarbeitung von Standards für den Betrieb von Serverräumen und physischen Servern
    - Führung eines kleinen Teams

    Wir bieten:
    - Interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet an der größten technischen Universität Österreichs
    - Spannende Aufgaben in einem innovativen, anspruchsvollen und sich stetig weiter entwickelnden Umfeld
    - Breites internes und externes Weiterbildungsangebot

    Der Arbeitsplatz befindet sich am zentralen Campus der TU Wien am Karlsplatz, in einem dynamischen Lehr- und Forschungsumfeld im Zentrum Wiens
    und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U1/U2/U4 Karlsplatz) sehr gut zu erreichen.
    Die Entlohnung erfolgt in der Verwendungsgruppe KV IVa gemäß dem Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt bei einem wöchentlichen
    Beschäftigungsausmaß von 40 Std. mind. EUR 2.492,40 brutto/Monat.
    Je nach Qualifikation (Ausbildung & Berufserfahrung) kann eine individuelle Überzahlung vereinbart werden. Tätigkeitsbezogene Vordienstzeiten werden angerechnet.
    Wenn Sie diese Tätigkeit anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungs-unterlagen (inkl. Gehaltsvorstellung) bis 08.02.2017 per Email an
    tu-jobs@tuwien.ac.at. Bitte geben Sie im Betreff unbedingt Position und Kennzahl an!
    Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

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