Hi!
Da es scheinbar nicht so einfach ist, dass man "richtig" nach Kollektivvertrag eingestuft wird und so zu seinem Recht kommt, hier meine Erfahrungsgeschichte.
Ich würde mich über einen Austausch freuen und werde mich melden sobald ich neue Kenntnisse habe.
Es geht um die Einstufung nach dem IT Kollektivvertrag in meinem Fall ob nun ST1 oder ST2. (Ich sehe mich ST2 mein Arbeitgeber nicht )
Erster Schritt Anfrage bei der Arbeiterkammer. Die erste Dame, die ich am Telefon hatte, ist wenig freundlich und kompetent gwesen. Sie wollte unbedingt meine Tätigkeiten wissen, nachdem ich ihr meine größeren Bereiche nannte (SCOM, Orchestrator, Powershell usw, Analyse Performance, Auswertungen...) hörte ich wie sie abgeschalten hatte, da sie nix verstand
Ich hab es dann nochmals probiert und hab jemanden erwischt, der zwar auch unfreundlich jedoch IT mäßig etwas kompetenter wirkte.
Seine Aussagen:
Spezielle kaufmännische, technische sowie IKT-Tätigkeiten,
a) welche besonderer Qualifikation oder besonderer Verantwortung bedürfen und selbständig ausgeführt werden
Besondere Qualifikation:
Ausbildungen
Erfahrung mit dem Produkt
Usw.
Weiters sind die Beispiele die gelistet werden nicht verbindlich sondern nur mögliche Beispiele.
Lt. Der letzten Auskunft ist ein Netzwerkadmin unter ST2 (Da besondere Qualifikation und Verantwortung und selbständig)
Ein Systems (wie wir sie haben) ST2
ST1 sind Leute die noch nicht lang im Fach sind – also „Einsteiger“
wenn du aber ST2 bist und nur „niedere Tätigkeiten“ machst kannst auch wieder ST1 bzw. AT eingestuft werden…
Support ist im Übrigen auch ST1 (wenn nicht 0815 Support also nur Ticketweiterreicher)
Habe auch bei der GPA nachgefragt, aber sie wollten nur Mitglieder unterstützen, auf die Nachfrage ob sie was wegen dem Kollektivvertrag machen oder ob/wie sie bei der Einstufung lt. Kollektiv helfen kam leider keine weitere Rückmeldung.
Anschließend habe ich noch bei der Gebietskrankenkasse (die seit dem Lohndumpinggesetz dafür zuständig ist) nachgefragt, jedoch bekam ich da auch nur einen Ausschnitt aus dem Kollektivvertrag und die Aussage, dass man nur im Einzelfall etwas machen kann (sie prüfen generell nur, ob man auch nach ST1 bezahlt wird, wenn am Arbeitsvertrag ST1 steht und nicht ob die Einstufung richtig ist, das passiert nur im Einzelfall).
Status derzeit. Die Geschäftsführung hängt sich auf die Begriffe "Besondere Qualifikation" und "besonderer Verantwortung" auf. Aus ihrer Sicht sind unsere Tätigkeiten nicht in diese Kategorien einzuordnen.
Nächster Schritt:
Erstellen eines Tätigkeitsprofils bei (bzw. mit Hilfe) der Gebietskrankenkasse.
Mich würd interessieren ob das nur ein Einzelfall oder eher die Regel ist, bzw. welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Und was aus eurer Sicht/Erfahrung AT, ST1 und ST2 Tätigkeiten sind.
Da die zuständigen Behörden untätig sind und es im Internet wenig Infos dazu gibt, hoffe ich, dass ich auf diesem Weg ein paar Infos bekommen kann.
mfg