Hallo!
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10009121
§ 10. (1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.
Wird das eigentlich irgendwo auch wirklich eingehalten?
mfg