Hallo!
Ich habe im Rahmen eines Vertragsabschlusses als Geschenk einen 10-Euro-Gutschein vom Cosmos bekommen. Er wurde im Jänner 2006 ausgestellt und ist nach den Angaben auf dem Gutschein innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung einzulösen. Jetzt bilde ich mir aber ein mal gehört zu haben, dass Gutscheine gar kein Verfallsdatum haben dürfen, solche Angaben nichtig sind und daher ewig (bzw. nach ABGB §1478 30 Jahre) gelten.
Die Meinungen im Internet gehen da ziemlich auseinander. Weiß jemand wie es nun wirklich ist?