Quellcode an Firma weitergeben - bin ich verpflichtet?

  • Ansich gehören "Diensterfindungen" der Firma, damit ist der Fall für mich klar.

    Was dir niemand nehmen kann, ist das Wissen ... also nütze es und schreib die Software neu und besser und verkauf sie an die Konkurrenz ;)

    Informatik @ TU Wien (1998 - 2005)

  • Also soweit ich das jetzt in EDV-Vertragsrecht richtig verstanden habe, hängt alles von dem netten Ausdruck "dienstliche Obliegenheit" ab, was dem Dienstgeber zusteht...

    Urheberrechtsgesetz:
    § 40b. Wird ein Computerprogramm von einem Dienstnehmer in Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten geschaffen, so steht dem Dienstgeber hieran ein unbeschränktes Werknutzungsrecht zu, wenn er mit dem Urheber nichts anderes vereinbart hat. In solchen Fällen ist der Dienstgeber auch zur Ausübung der in § 20 und § 21 Abs. 1 bezeichneten Rechte berechtigt; das Recht des Urhebers, nach § 19 die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

    (http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10001848)

    Und wenn ich das weiter richtig verstanden habe in der VO fällt darunter auch die Überlassung des/der Anspruch auf den source-Code.

  • Ich finde jetzt deine Gründe, das pwd nicht herzugeben eigentlich schlecht, aber gut, du und dein potentieller, Wiederarbeitgeber werden schon wissen was ihr da tut.
    Zu Sache: Ich kann mir nicht vorstellen, was dich dazu verpflichten sollte, nach Ende des Dienstverhältnisses, Informationen über geleistste Arbeit preiszugeben. Wenn die es nicht schaffen, ein vernünftiges Abschlussinterview zu machen, pech.
    Was anderes könnte es mit dem Werkvertrag sein, da kommts wahrscheinlich drauf an was darin steht.

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