werkvertrag + nebenbei angestellt

  • hey.

    bin 40h angestellt und überlege noch mittels werkvertrag nebenbei mein einkommen aufzupolieren... Wäre dann laut meines wissen ein sogenannter neuer Selbständiger, richtig ? Wie sieht das nun mit den Steuern aus ? Angenommen, der job nebenbei beläuft sich ungefähr im monat knapp unterm geringfügigkeitsgrenze, würd sich das auszahlen oder würden mir ohnehin dann nu vielleicht die hälfte des stundenlohnes übrigbleiben ?

    Kennt wer hierzu relevante infos ?


    thx

    kutz

    In jeder noch so negativen Erfahrung liegt unter den Gefühlen das Wissen für später vergraben.

  • Also ich bin jetzt knapp über geringfügig angestellt damit ich versichert bin (Tipp: Wenn man in den letzten 5 Jahren bei der SVA d. Gew. versichert war, bekommt man von den GKKs keine studentische Selbstversicherung :() und kann nebenbei nochmal irgendwas knapp unter 4k€ im Jahr selbstständig verdienen (und ja, glaub ich zähle jetzt als neuer Selbstständiger). Hab das aber mit der SVA abgeklärt.
    Mit den Steuern bin ich mir jetzt nicht so sicher.. auf help.gv.at solltest da infos finden

  • Was ich so berichten kann:

    1. Im IT Bereich sind viele neue Selbstständige unterwegs. --> Riesenvorteil ist, dass dir keine großartigen Kosten wie Kammerzwangsmitgliedschaft entstehen.

    2. Selbstständige Tätigkeiten gehören eigentlich immer beim FA angezeigt. Wenn die Umsätze aus deiner selbständigen Tätigkeit 730.- im Jahr nicht übersteigen, brauchst du diese aber nicht wirklich berücksichtigen (außer bei der Einkommenssteuererklärung), da das die persönliche Freigrenze ist. --> Das FA wird dir nichts machen

    3. Wenn der 2 Punkt auf dich nicht zu trifft, hast du natürlich Einkommen aus einer unselbständigen Tätigkeit + einer selbständigen Tätigkeit. Diese selbständige Tätigkeit gehört auf alle Fälle einmal beim Finanzamt angezeigt. Dazu gehst du einfach zu deinem zuständigen FA und verlangst den sogenannten Betriebseröffnungsbogen. Kann man selbst ausfüllen oder z.B. von einem Steuerberater machen lassen. !!!ACHTUNG!!! Steuerberater müssen normalerweise für diese Tätigkeit 300-350.- pauschal verlangen, weil es sich um eine Betriebseröffnung handelt. Da ich glücklicherweise viele Steuerberater als Freunde habe, hat mir diese 2 Minuten Tätigkeit nichts gekostet. Auf diesem Bogen gibts du an, wie viel du voraussichtlich in diesem Jahr Umsatz machen wirst (!!!ACHTUNG!!! Selbstständige und unselbstständige Einkünfte werden zusammengezählt). Ist ein wichtiger Punkt, weil du je nach dem die sogennante Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst oder nicht. Heißt soviel, dass du bis zu einer Umsatzgrenze von 30000.- in deinen Honorarnoten keine Umsatzsteuer angeben musst bzw. auch keine abführen musst --> Ist natürlich ein interessanter Aspekt. Wenn du den Betriebseröffnungsbogen abgeben hast, würde ich mit einer Kopie zur SVA maschieren und dort auch einmal vorsprechen. Die werden dir dann sagen, dass du bei deiner Einkommenssteuererklärung die Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit splitten sollst/musst. Nur soviel, die SVA interessiert sich erst ab einem Betrag von 4500.- (bissl mehr oder weniger) die du aus deiner selbständigen Tätigkeit lukrierst für dich, weil dann wirst du beitragspflichtig. Das betrifft jetzt natürlich die Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche Einkommenssteuer beruht natürlich darauf wie hoch du bei deiner unselbstständigen Tätigkeit angemeldet bist (Lohnsteuer) und in welche Grenzen du mit dem zusätzlichen Einkünften aus deiner selbständigen Tätigkeit kommst. Je nachdem musst du dann halt beinhart bei deiner selbständigen Tätigkeit kalkulieren, ab was für einen Stundensatz sich das ganze für dich rentiert bzw. du dir nichts ins eigene Knie schießt.

    Zusatz: Als neuer Selbstständiger im IT-Bereich kannst du natürlich auch diverse Ausgaben (Computerarbeitsbrille, Software,...) geltend machen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Arturo (22. Juni 2010 um 12:42)

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