Hallo!
Ich werd nicht ganz schlau, wie es mit der sozialversicherungsfplicht beim Werkvertrag bestellt ist. Wenn ich nur Einkünfte durch einen Werkvertrag hab, dann liegt die Grenze laut http://noe.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=98&IP=839 bei 6.453,36€. Das ist ja soweit klar.
Aber wenn dann noch Einkünfte aus anderen Dienstverhältnissen dazukommen, dann steht da folgendes:
"Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab € 4.395,96 Jahresbrutto. "
Gilt jetzt die Versicherungspflicht wenn ich insgesamt über € 4.395,96 verdiene? Oder bezieht sich das wirklich nur auf den Werkvertrag?`
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
lg nipjack