Hallo!
Nachdem ich Anfang 2011 an der TU fertig geworden bin, werde ich jetzt bald einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Es ist ein Job als Entwickler für 30 Wochenstunden.
jetzt meine Fragen:
- Wo erfahre ich, welcher Kollektivvertrag gilt?
- Gibt es Erfahrungswerte zu irgendwelchen Klauseln, auf die man acht geben muss?
- Welche Klauseln Standard sind und welche nicht...
z.B. die Klausel zu Erfindungen:
"Alle Erfindungen des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs 3 PatG, welche bei aufrechtem Bestand des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer gemacht werden, gehen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen in das ausschließliche Eigentum des Arbeitgebers über. "
"Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich jede Erfindung oder erarbeitete Verbesserung, die der Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses macht, gleichgültig, ob er diese allein oder zusammen mit Dritten, während oder nach der normalen Arbeitszeit, in oder außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers gemacht hat, bekannt zu geben. "
z.B. die Klausel zu Überstunden:
"Durch die nach Klausel Arbeitsvergütung zu zahlende Bruttovergütung ist eine angemessene Überstunden- oder Mehrarbeit abgegolten."
"als abgegolten gilt, besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich nur, wenn die Überstunden- oder Mehrarbeitsstunden angeordnet oder vereinbart worden sind und der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Überstunden- oder Mehrarbeit spätestens am folgenden Tag der Geschäftsleitung schriftlich anzeigt."
z.B. Nebenbeschäftigung:
"Der Arbeitnehmer darf eine Nebenbeschäftigung während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen."
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn jemand aus Erfahrung sagen könnte, das ist eine Standard-Klausel im Arbeitsvertrag, oder jene Klausel ist in der Regel nicht vorhanden.