Frage zu Arbeitsvertrag

  • Hallo!


    Nachdem ich Anfang 2011 an der TU fertig geworden bin, werde ich jetzt bald einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
    Es ist ein Job als Entwickler für 30 Wochenstunden.

    jetzt meine Fragen:
    - Wo erfahre ich, welcher Kollektivvertrag gilt?
    - Gibt es Erfahrungswerte zu irgendwelchen Klauseln, auf die man acht geben muss?
    - Welche Klauseln Standard sind und welche nicht...

    z.B. die Klausel zu Erfindungen:

    "Alle Erfindungen des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs 3 PatG, welche bei aufrechtem Bestand des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer gemacht werden, gehen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen in das ausschließliche Eigentum des Arbeitgebers über. "

    "Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich jede Erfindung oder erarbeitete Verbesserung, die der Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses macht, gleichgültig, ob er diese allein oder zusammen mit Dritten, während oder nach der normalen Arbeitszeit, in oder außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers gemacht hat, bekannt zu geben. "


    z.B. die Klausel zu Überstunden:
    "Durch die nach Klausel Arbeitsvergütung zu zahlende Bruttovergütung ist eine angemessene Überstunden- oder Mehrarbeit abgegolten."
    "als abgegolten gilt, besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich nur, wenn die Überstunden- oder Mehrarbeitsstunden angeordnet oder vereinbart worden sind und der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Überstunden- oder Mehrarbeit spätestens am folgenden Tag der Geschäftsleitung schriftlich anzeigt."

    z.B. Nebenbeschäftigung:
    "Der Arbeitnehmer darf eine Nebenbeschäftigung während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen."


    Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn jemand aus Erfahrung sagen könnte, das ist eine Standard-Klausel im Arbeitsvertrag, oder jene Klausel ist in der Regel nicht vorhanden.

  • Also die Klausel mit den Erfindungen, dass "gehen in das Eigentum über blabla" und das zur Nebenbeschäftigung ist mM nach Standard, besonders letzteres ist in den allermeisten Jobs so (mein Erfahrungswert: 3).

    Das zu den Überstunden klingt nach einer Überstundenpauschale, die heute auch gern vergeben wird. Ich würds persönlich nur und ausschließlich dann machen, wenn die Bezahlung sehr gut ist und ich nix gegen häufige Überstunden habe, weil das meist doch ausgenutzt wird.

    Dass alle Verbesserungen dem Arbeitgeber zukommen, sofern sie jetzt deine Arbeit dort betreffen, finde ich normal - mM nach bleibt aber ein Spielraum auch für von dir getätigte private Verbesserungen. Ob das normal ist, weiß ich nicht, ich hätte damit etwas Bauchweh.


  • - Wo erfahre ich, welcher Kollektivvertrag gilt?


    da dieser für Mitarbeiter offen aufliegen muss, sollte es kein Problem sein diesen zu erfragen. Die restlichen Klauseln sind auch standard, abgesehen davon wär noch der festgelegte Dienstort spannend, nicht dass sie dich einfach mal so woanders hinsetzen können ;) Aber du kannst den Vertrag auch bei der AK kurz checken lassen (bzw. ging das zumindest früher), die würden dir auch Bescheid geben wenn irgendetwas bedenkliches drinn steht.

    Viel Spaß & Erfolg im neuen Job!


  • "Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich jede Erfindung oder erarbeitete Verbesserung, die der Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses macht, gleichgültig, ob er diese allein oder zusammen mit Dritten, während oder nach der normalen Arbeitszeit, in oder außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers gemacht hat, bekannt zu geben. "

    Während die erste Klausel recht klar ist (und vermultich alle recht normal) würde mich diese bei einem 30h Job doch irgendwie nerven. Ein 30h Job ist an sich praktisch um nebenbei selbstständig seine eigenen Ideen umzusetzen. Wobei die Klausel ja nur sagt, dass du es bekannt zu geben hast und nicht den Besitz übergeben musst, aber trotzdem würd mich das irgendwie nerven, gerade wenn der Job nicht fulltime ist.

    So in die Richtung "wir stellen dich 2h die Woche an und alles was du ausserhalb machst, hast uns gefälligst mitzuteilen" ;).
    Na, so schlimm ists bei 30h natürlich auch nicht.. aber gut...

  • Gut, dass für dich alles gut gelaufen ist!
    Ich hatte nämlich schon einmal wirklich Pech mit meinem ersten Arbeitsvertrag, da stand dann auch eine ganz tolle Überstundenklausel drin... Ich hatte das allerdings anders interpretiert als der Arbeitgeber. Schon nach einer Woche habe ich gemerkt, dass die Klausel eigentlich nur dazu da war, dass ich einfach mal 20 Stunden unbezahlt mehr arbeite. Gott sei Dank war das natürlich alles noch in der Probezeit und ich bin noch relativ glimpflich aus dem Vertrag gekommen.
    Mittlerweile würde ich soweit gehen und jeden Arbeitsvertrag vor Unterschreiben einem Experten für Arbeitsrecht in Böblingen vorlegen. Man hat echt das Gefühl, überall nur noch abgezogen zu werden. Wo sind die ganzen ehrlichen Menschen hin?

    Einmal editiert, zuletzt von hangel (7. November 2011 um 15:30)

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