Excel SpezialistIn für Berichtserstellung Marktforschung gesucht


  • Excel SpezialistIn für Berichtserstellung Marktforschung gesucht
    [INDENT]
    Wissma Marktforschungs GmbH ist ein kleines, auf wissenschaftliche Marktforschung spezialisiertes Marktforschungsinstitut in Wien (1140). Teamarbeit und ein gutes Betriebsklima ist uns sehr wichtig. Unsere Berichte erstellen wir in Powerpoint, Massenreportings mit Excel Unterstützung.

    Zur Erstellung und Optimierung unserer Berichte suchen wir ab sofort (März 2012) ganztags eine/n Excel SpezialistIn mit Freude am Umgang mit und Präsentation von Daten. Erfahrung mit VBA Programmierungen und der Software SPSS (statistische Grundkenntnisse) sind von Vorteil.[/INDENT]
    [HR][/HR]Anforderungen:

    • Interesse an Marktforschung und der Präsentation von Daten in Powerpoint
    • Ausgezeichnete Kenntnisse in Excel (2007 aufwärts; komplexe Formeln, Makros, etc. sollten beherrscht werden)
    • VBA-Programmierkenntnisse
    • Office 2007 Kenntnisse (Powerpoint, Word)
    • SPSS – Kenntnisse und R-Kenntnisse von Vorteil
    • Teamfähigkeit
    • Exaktes und genaues Arbeiten
    • Selbständiges Arbeiten
    • Bereitschaft, sich mit Tätigkeiten der Marktforschung außerhalb der Berichtserstellung auseinanderzusetzen

    [HR][/HR]Qualifikationen:

    • Personen mit entsprechender Kompetenz, gerne auch QuereinsteigerInnen

    [HR][/HR]Ihre Aufgabe:

    • Erstellung von Berichten in Powerpoint
    • Präsentation von Daten in Diagrammen
    • Erstellung von Massenberichten (eine Berichtsstruktur, viele Einzelgruppen) in Excel mit Einbettung in Powerpoint
    • Erstellung von Excel Makros und Excel Programmen zur Optimierung der Berichtserstellung

    [HR][/HR]Angemessene Bezahlung abhängig von Qualifikation und einschlägiger Erfahrung (25.000 bis 35.000 € Jahresbruttogehalt)
    [HR][/HR]Bei Interesse an dieser spannenden Tätigkeit, melden Sie sich bitte mit einem aussagekräftigem Lebenslauf und Ihrer Gehaltsvorstellung bei:
    katja.meier-pesti@wissma.at, 01 997 19 30-0

    5 Mal editiert, zuletzt von wissma (8. März 2012 um 13:32)

  • Bitte das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, §9 Abs. 2, beachten:

    Zitat

    (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!