Android | iOS Entwickler „Mobile Apps Entwicklung“

  • Eintrittsdatum: Ab sofort!

    • Sie möchten in unserem Büro bzw. selbstständig von Zuhause aus arbeiten?
    • Sie schätzen es, Ihre Arbeitszeit selbst einzuteilen?
    • Sie sind dabei zuverlässig, zielstrebig und teamfähig?
    • Sie können arbeiten Projektbezogen anbieten?
    • Sie sind freiberuflich tätig? Sie wollen eine Anstellung?
    • Sie haben bereits erste Apps selbst erstellt?



    Dann haben wir den richtigen Job für Sie!

    Wir sind ein junges und dynamisches Unternehmen, welches sich vor allem mit neuen Medien und innovativen Technologien beschäftigt.

    Für unsere spannenden Projekte suchen wir zusätzliche Ressourcen im Bereich:

    Entwicklung Mobiler Applikationen (Android und/oder iOS)

    Voraussetzungen/Erfahrungen unserer zukünftigen Mitarbeiter/innen:

    • Entwicklung von mobilen Applikationen für iOS, Android, WP7
    • Teamfähigkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Kommunikationsstärke



    Erwünscht aber nicht Voraussetzung: Erfahrung/Kenntnisse in der Webentwicklung (PHP, MySQL, HTML, JavaScript)

    • iOS & Android Entwicklung



    Nach gründlicher Einarbeitung erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem erfolgreichen Team. Unsere erfahrenen Mitarbeiter bringen Sie schnell auf Erfolgskurs. Ihre Aufgabengebiete werden mit Ihnen nach Ihren Wünschen, Interessen und Vorkenntnissen abgestimmt.

    Bezahlung erfolgt Projektbezogen oder nach gemeinsamer Vereinbarung!

    Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an: info[at]at2innovation.com
    (zHd. Hr. Mag. Thomas Kren, MSc.)

    Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

    Einmal editiert, zuletzt von at2innovation (8. August 2012 um 09:22)

  • bitte gem. §9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz Angaben zum Gehalt hinzufügen.

    Zitat


    Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
    § 9. (1) Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.
    (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.




    Danke!

    "Twenty years from now you will be more disappointed by the things you didn't do than by the ones you did do. So throw off the bowlines. Sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. Dream. Discover."
    Mark Twain

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