Beiträge von daytwo

    Hallo,

    in Deinem Fall sind mehrere Punkte zu beachten.

    1.) Familienbeihilfe ("Kindergeld"): Diese bekommst Du nur, wenn Du im Kalenderjahr eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschreitest. Aktuell sind das 9000 EUR. Details siehe: hier Es ist aber vollkommen egal, wie Du zu diesem Geld gekommen bist, also ob aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oder als Angestellter. Im Klartext: auch als Schüler kannst Du einen Gewerbeschein lösen ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren.

    2.) Rechnungen: Eine Rechnung (=Honorarnote) kannst Du jederzeit "einfach so" ausstellen (dafür muss man auch keinen Gewerbeschein haben). Gewisse Inhalte müssen beachtet werden und in Deinem Fall ganz wichtig: ein Hinweis, dass der Betrag keine Umsatzsteuer enthält.

    3.) Gewerbeschein: wenn Du Dein "Hobby" fortlaufend und mit Gewinnabsicht ausübst musst Du einen Gewerbeschein lösen. Soweit die Theorie - die Praxis diesbzgl. schaut mitunter anders aus... Dabei kann man relativ problemlos einen Gewerbeschein lösen (vor allem wenn es sich um ein freies Gewerbe handelt, wie in Deinem Fall). Einfach bei der Wirtschaftskammer Deines Vertrauens beraten lassen - das kostet auch nichts!

    HTH

    Tobias

    Hallo,

    DAYTWO Consulting ist ein junges Unternehmen in der Gründungsphase. Die Gründungspartner sind Absolventen der Technischen Universität bzw. der Wirtschaftsuniversität Wien, die derzeit ihre Dissertationen abschließen.

    Für die geplante Umsetzung von Web-basierten Geschäftsideen sind wir auf der Suche nach einem Informatiker, der in der Webprogrammierung (PHP, Zend, Javascript,...) ausgezeichnete Kenntnisse hat.

    Wir bieten eine faire Beteiligung an unseren Projekten bzw. Unternehmen und die Perspektive in der Sicherheit eines jungen Teams den Schritt in die Selbstständigkeit zu meistern.

    Interessierte senden uns Referenzprojekte und CV an: t.hann(at)daytwo.at

    Wir freuen uns auf zahlreiche Meldungen!

    Tobias