Gewerbeschein ja/nein?

  • Hallo zusammen!

    Nachdem ich über die Google Suche ein wenig zu dem Thema Gewerbeschein recherchiert habe, bin ich hier her gestoßen.

    Habe mich dann auch ein wenig umgesehen und ähnliche Fragen gesehen, jedoch bin ich ein wenig verwirrt.

    Also ich bin Schüler und mache für diverse Firmen/Privatleute in Deutschland diverse Sachen. Sei es ein Werbevideo erstellen oder eine Webseite schreiben, Logo designen etc. Also ein ziemlich breites Spektrum.

    Von 10 Interessenten lehnen durchschnittlich 9 ab, nur aufgrund der Tatsache, dass ich keine Rechnung ausstellen kann.

    Da frage ich mich natürlich wie ich das Problem lösen könnte. Jetzt sagt der eine Rechnung + Schüler geht nicht, da bekommt man kein Kindergeld mehr. Die anderen sagen man kann einfach so eine Rechnung ausstellen, bin jetzt ein wenig verwirrt.

    Alter: 19, Schüler in Graz.

    Liebe Grüße
    Markus

  • Hallo,

    in Deinem Fall sind mehrere Punkte zu beachten.

    1.) Familienbeihilfe ("Kindergeld"): Diese bekommst Du nur, wenn Du im Kalenderjahr eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschreitest. Aktuell sind das 9000 EUR. Details siehe: hier Es ist aber vollkommen egal, wie Du zu diesem Geld gekommen bist, also ob aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oder als Angestellter. Im Klartext: auch als Schüler kannst Du einen Gewerbeschein lösen ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren.

    2.) Rechnungen: Eine Rechnung (=Honorarnote) kannst Du jederzeit "einfach so" ausstellen (dafür muss man auch keinen Gewerbeschein haben). Gewisse Inhalte müssen beachtet werden und in Deinem Fall ganz wichtig: ein Hinweis, dass der Betrag keine Umsatzsteuer enthält.

    3.) Gewerbeschein: wenn Du Dein "Hobby" fortlaufend und mit Gewinnabsicht ausübst musst Du einen Gewerbeschein lösen. Soweit die Theorie - die Praxis diesbzgl. schaut mitunter anders aus... Dabei kann man relativ problemlos einen Gewerbeschein lösen (vor allem wenn es sich um ein freies Gewerbe handelt, wie in Deinem Fall). Einfach bei der Wirtschaftskammer Deines Vertrauens beraten lassen - das kostet auch nichts!

    HTH

    Tobias

  • also ich war neulich mit nem freund bei nem firmengründungsworkshop von der wirtschaftskammer wo die das alles erklärt haben (und ich vermutlich schon wieder 60% davon vergessen habe)

    nen gewerbeschein kannst du dir einfach so "schnipps" holen, aber damit ist es (glaube ich) noch nicht getan

    du kannst jetzt halt ne "firma" gründen, das geht wenn du eu bürger bist, volljährig und nicht vorbestraft auch einfach so

    jedenfalls wenn du in diesem gewerbe das erste mal ne "firma" machst bekommst du so ziemlich alle kosten erlassen wenn du ein einzelunternehmen machst (läuft auf dich, du hast die 100% verantwortung)

    solange du nicht über ka 30.000 euro oder was das waren verdienst musst du keine sozialversicherung zahlen und so .. (was du ansonsten müsstest) und auch keine blaahwaa (vergessen)

    du solltest halt fürs finanzamt nen businessplan erstellen weil die sehen wollen dass du auch was verdienen wirst damit sie dir von dem steuern abknöpfen können etc

    naja es ist recht viel lässt sich nicht einfach so erklären, du kannst ja einfach zu der wk gehen und dir diesen workshop anhören, das dauert so 3 stunden und sie machen es glaub ich 2 mal die woche, ist auch kostenlos

    da bekommst du jedenfalls alle infos

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  • Also Sozialversicherungspflichtig bist du schon bei weit geringerem UMSATZ als bei 30.000,-, in dem Zusammenhang empfehl ich dann doch genauere Fakten zu verwenden. Diesen Workshop der WKÖ kenn ich nicht, aber die sind jedenfalls gute Auskunftsquellen.

    Hier im Forum wurde schon ein paarmal drüber diskutiert, da gibts auch recht gute Zusammenfassungen der einzelnen Umsatz- und Gewinngrenzen, u.a. hier
    http://informatik-forum.at/showthread.php…t=gewerbeschein
    und in noch ein paar Threads die ich jetzt auf die Schnelle nicht find.

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  • Also Sozialversicherungspflichtig bist du schon bei weit geringerem UMSATZ als bei 30.000,-

    Ja, allerdings kann man sich dann per Formular befreien lassen.

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  • Ja über die 9000€ komme ich nicht. Dann brauche ich nur einen Gewerbeschein holen und dann ist das erledigt? So einfach?


    Grundsätzlich ja, Gewerbe meldest du beim Bezirksamt an, ging bei mir damals ziemlich sflott.

    Muss man sich da bei der Wirtschaftskammer informieren oder beim Finanzamt?


    Würd mich eher bei der WKO informieren. Hier findest du noch ein paar brauchbare Infos.

    mfg,
    H2O

    Blub

  • am besten ist es denk ich dich bei der WO zu informieren aber im endeffekt musst du das ganze beim finanzamt abwickeln

    auf jedenfall würd ich zur WO gehen, dort erfährt man ziemlich viele nützliche sachen

    zb dass wenn du ein einzelunternehmen /.. anmeldest und dich ins firmenbuch eintragen lässt, dass das gratis ist oder 30 euro oder sowas in die richtung kostet (weiss nimmer)
    aber du dabei zb seriös aussehende scamm briefe bekommst auch wo draufsteht dass du hier und da ein paar hundert euro einzahlen musst (jap -.-)

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  • gar nichts. ich weiss nicht ob man dass jetzt auch noch braucht, aber bei mir gabs da das Neugründungsförderungsgesetz-formular (neufög) mit dem man nix zahlen muss. aber das steht doch eh alles in dem von mir zuvor geposteten link.

    lg

    Blub


  • solange du nicht über ka 30.000 euro oder was das waren verdienst musst du keine sozialversicherung zahlen und so .. (was du ansonsten müsstest) und auch keine blaahwaa (vergessen)


    Ah so ein Blödsinn...
    Sozialversicherung muss man bereits ab 350,- Euro pro Monat bezahlen (die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze). Und dann im Falle von Selbstständigkeit sogar richtig viel, nämlich ... dadaaa ... 537,- Euro PRO MONAT!

    Also im Falle von rein selbstständigem Einkommen unbedingt UNTER der Geringfügigkeitsgrenze bleiben oder erst wieder so richtig fett darüber verdienen...

    Weitere Grenzen:
    http://www.wko.at/direkt/dt/werte.htm

    P.S.: Mit Blaahwaa ist wahrscheinlich die Umsatzsteuer gemeint. Is aber eh egal, irgendwann muss man halt irgendwas irgendwem zahlen, oder so.

  • nein ich meinte die ausnahmeregelung für einzelunternehmen wo man keine SV zahlen muss wenn man unter 30k bleibt, was aber sowieso der typ nach mir direkt gepostet hat

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  • Und dann im Falle von Selbstständigkeit sogar richtig viel, nämlich ... dadaaa ... [FONT=Verdana]537,- Euro PRO MONAT!

    Bledsinn, ich bin genau in der Situation jetzt. Es sind €644,13 pro Quartal momentan. Ist trotzdem nicht grade wenig.

    Zitat

    Also im Falle von rein selbstständigem Einkommen unbedingt UNTER der Geringfügigkeitsgrenze bleiben oder erst wieder so richtig fett darüber verdienen...

    Richtig.

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  • da es mich möglicherweise auch bald mit einem "werkvertrag" betrifft wollte ich bei dem Thread mal fortsetzen.
    Hat wer von euch einen Werkvertrag?
    Was ist wenn ich jetzt wirklich über der Zuverdienstgrenze verdiene dann muss ich "nur" sozialversicherung an das Finanzamt bezahlen - ODER?

    Das muss ja Einkommensabhängig sein weil ich kann mir nicht vorstellen dass man bei einem Einkommen von sagen wir 6 000 Euro 5000 Euro an Abgaben bezahlen muss.

  • Hat wer von euch einen Werkvertrag?

    Ja, ich.

    Zitat

    Was ist wenn ich jetzt wirklich über der Zuverdienstgrenze verdiene dann muss ich "nur" sozialversicherung an das Finanzamt bezahlen - ODER?

    Nein, erstens musst du Sozialversicherung an die SVA und nicht das Finanzamt zahlen, und zweitens musst du auch noch die Einkommenssteuer an das Finanzamt überweisen.

    Zitat

    Das muss ja Einkommensabhängig sein weil ich kann mir nicht vorstellen dass man bei einem Einkommen von sagen wir 6 000 Euro 5000 Euro an Abgaben bezahlen muss.

    6000 euro einkommen im Jahr ist noch unter der Grenze, da kannst du dich von der Sozialversicherung (abgesehn Unfallversicherung) abmelden, und Einkommenssteuer ist 0 (die Erklärung musst du trotzdem verfassen).

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  • Ja, ich.


    Nein, erstens musst du Sozialversicherung an die SVA und nicht das Finanzamt zahlen, und zweitens musst du auch noch die Einkommenssteuer an das Finanzamt überweisen.


    6000 euro einkommen im Jahr ist noch unter der Grenze, da kannst du dich von der Sozialversicherung (abgesehn Unfallversicherung) abmelden, und Einkommenssteuer ist 0 (die Erklärung musst du trotzdem verfassen).

    gg ok danke ist ja dann auch die frage wegen mitversicherung bei den Eltern zwecks Krankenversicherung... hm ich werd noch schnell ein wirtschaftsstudium machen um damit klar zu kommen gggg

  • Bledsinn, ich bin genau in der Situation jetzt. Es sind €644,13 pro Quartal momentan. Ist trotzdem nicht grade wenig.

    Aha, und warum? Was muss man machen, um die Mindestbeitragsgrundlage zu unterwandern?
    Soweit ich weiß, ist die MBG niedriger, wenn man auch unselbstständige Einkommen bezieht. Aber sonst?

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