Danke für deine Antwort und den Link!
Ich habe schon bei der WKO angerufen, aber solche Infos gibt es nur über einen Rückruf und bisher ist der noch nicht erfolgt. Danke für den Tipp mit der Arbeiterkammer, werde dort auch mal nachfragen.
Der Großteil meiner Arbeit besteht in der Programmierung von z.B. Apps, alles andere ist eine kurze, aber sich manchmal auch wiederholende Tätigkeit (z.B. Steuer) - ich helfe halt überall aus, da es eine kleine Firma ist. Ich habe z.B. auch bei der Weihnachtspost geholfen, ich putze allerdings nicht und koche auch nicht Kaffee.
Die Firma hat keinen Betriebsrat, den ich fragen könnte.
Im Link steht zu ST1:
ZitatIKT-Tätigkeiten mit fachspezifisch-berufsbildender Ausbildung (Berufsbildende Höhere Schule, Fachhochschule, Universität) oder eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis, soweit sie keine einfachen IKT-Tätigkeiten im Sinne der Allgemeinen Tätigkeiten verrichten darstellen
Was bedeutet "eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis"? Wenn man das Studium nicht abgeschlossen hat, wie viel Erfahrung (und vor allem Erfahrung wo?) wird benötigt, um trotzdem in ST1 eingestuft zu werden?
Läuft es nach deinem Verständnis darauf hinaus, dass ich in die "Einstiegsstufe" komme und somit frühestens in 2023 (2020+3) in die "Regelstufe" hochgestuft werde?